Hallo,
da sagte mir heute doch mein SB , dass ich als Selbständiger keinen irgendwie gearteten Anspruch auf Födermaßnahmen durch die ARGE hätte. Will heißen, Vermittlungsgutscheine oder vielleicht irgendeine Eingliederungsbeihilfe kämen für mich nicht in Frage, da ich ja selbständig sei. Für den gesunden Menschenverstand ist der Gedanke schlecht nachvollziehbar, denn greift nicht für alle, die nur 1€ Staatsknete erhalten, folgender Gesetzestext:
Ich habe mich natürlich schon gewundert, dass ich seit Beginn meiner ALG II Laufbahn nicht einen Pieps von denen gehört habe. Vielleicht glauben die ja wirklich, die müssen nur mein Geld überweisen und fertig. Dann sollte ich vielleicht noch den Restbestand an Kunden, der mir geblieben ist, auslaufen lassen und jegliche Bedrohung durch Arbeit vermeiden, da ich damit dann ARGE -mitarbeiterfreundlich keine hochkomplizierten Einkommensberechnungen mehr verursache. :kinn:
da sagte mir heute doch mein SB , dass ich als Selbständiger keinen irgendwie gearteten Anspruch auf Födermaßnahmen durch die ARGE hätte. Will heißen, Vermittlungsgutscheine oder vielleicht irgendeine Eingliederungsbeihilfe kämen für mich nicht in Frage, da ich ja selbständig sei. Für den gesunden Menschenverstand ist der Gedanke schlecht nachvollziehbar, denn greift nicht für alle, die nur 1€ Staatsknete erhalten, folgender Gesetzestext:
SGB II § 11 (1)
... müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen ...
Ich habe mich natürlich schon gewundert, dass ich seit Beginn meiner ALG II Laufbahn nicht einen Pieps von denen gehört habe. Vielleicht glauben die ja wirklich, die müssen nur mein Geld überweisen und fertig. Dann sollte ich vielleicht noch den Restbestand an Kunden, der mir geblieben ist, auslaufen lassen und jegliche Bedrohung durch Arbeit vermeiden, da ich damit dann ARGE -mitarbeiterfreundlich keine hochkomplizierten Einkommensberechnungen mehr verursache. :kinn: