Hallo 
ich bin noch neu bei Euch hier im Forum und kenne mich noch nicht gut aus. Ich hoffe, es ist okay, meine Frage hier zu stellen.
Und zwar werde ich demnächst eine neue Arbeitsstelle beginnen und laut meiner EGV beim JC stehen mir Fahrkosten zu. Nun bekomme ich vom meinem neuen AG monatlich einen Benzingutschein, also eine Sachleistung und kein Bargeld. Dieser Benzingutschein wird auch im AV erwähnt. Nun meine Frage, kann mir das JC die Zahlung von den Fahrkosten verweigern weil ich eben diesen Benzingutschein erhalte? Oder wird dieser irgendwie auf die Fahrkosten angerechnet?
Leider kenne ich mich mit Gutscheinen beim Bezug von ALG 2 gar nicht aus und ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da mal weiterhelfen könntet.
Vielen Dank
ich bin noch neu bei Euch hier im Forum und kenne mich noch nicht gut aus. Ich hoffe, es ist okay, meine Frage hier zu stellen.
Und zwar werde ich demnächst eine neue Arbeitsstelle beginnen und laut meiner EGV beim JC stehen mir Fahrkosten zu. Nun bekomme ich vom meinem neuen AG monatlich einen Benzingutschein, also eine Sachleistung und kein Bargeld. Dieser Benzingutschein wird auch im AV erwähnt. Nun meine Frage, kann mir das JC die Zahlung von den Fahrkosten verweigern weil ich eben diesen Benzingutschein erhalte? Oder wird dieser irgendwie auf die Fahrkosten angerechnet?
Leider kenne ich mich mit Gutscheinen beim Bezug von ALG 2 gar nicht aus und ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da mal weiterhelfen könntet.
Vielen Dank