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Hallo
Ist Folgendes richtig bzw. vollständig? :
Wenn man das ganze Kalenderjahr ALG-2 (Hartz4) bezieht, muss man KEINE Einkommenssteuererklärung für dieses bezügliche Jahr beim Finanzamt einreichen.
(im Fall=ledig, alleinlebend, keine Kinder, keine Mini-Jobs bzw. kein „Aufstocker“, keine Nebentätigkeiten, keine anderen Einkommen, kein anderes Privateigentum wie Immobilien, Land o.ä.).
Wenn man unter diesen Faktoren z.B. nur 1 Tag im Kalenderlahr eine Tätigkeit egal welcher Art ausführt,
muss wieder eine Einkommenssteuererklärung für dieses bezügliche Jahr beim Finanzamt eingereicht werden?
Wie verhält es sich diesbezüglich, wenn eine Maßnahme/Umschulung/Weiterbildung o.ä. ausgeführt wird, in der jedoch unentgeltlich gearbeitet wird?
Also sich dabei an der Höhe des monatlichen Bezug des ALG2-Betrages nichts ändert (AUSSER EVTL. FAHRKOSTEN-ERSTATTUNG!?)
MFG
Ist Folgendes richtig bzw. vollständig? :
Wenn man das ganze Kalenderjahr ALG-2 (Hartz4) bezieht, muss man KEINE Einkommenssteuererklärung für dieses bezügliche Jahr beim Finanzamt einreichen.
(im Fall=ledig, alleinlebend, keine Kinder, keine Mini-Jobs bzw. kein „Aufstocker“, keine Nebentätigkeiten, keine anderen Einkommen, kein anderes Privateigentum wie Immobilien, Land o.ä.).
Wenn man unter diesen Faktoren z.B. nur 1 Tag im Kalenderlahr eine Tätigkeit egal welcher Art ausführt,
muss wieder eine Einkommenssteuererklärung für dieses bezügliche Jahr beim Finanzamt eingereicht werden?
Wie verhält es sich diesbezüglich, wenn eine Maßnahme/Umschulung/Weiterbildung o.ä. ausgeführt wird, in der jedoch unentgeltlich gearbeitet wird?
Also sich dabei an der Höhe des monatlichen Bezug des ALG2-Betrages nichts ändert (AUSSER EVTL. FAHRKOSTEN-ERSTATTUNG!?)
MFG