Keine Eheänliche Gemeinschaft.

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Marinik

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Hallo an Alle,

Keiner hat bisher die Frage verstanden. wieviel Personen können in einem Haushalt , oder einer Wohnung leben.

Genau so die Frage, was ist der Unterschied zwischemn einer BG und WG .

Also leute ich sag es euch ich hab es so gemacht.

Und nach Rücksprache mit meinen Freunden ( Jura- Studenten und meinem persönlichem Rechtsbeistand) kann ich es Veröffentlichen.

Ich hab Martin nach seiner Tel. gefragt. keine Antwort. egal.

Nochmal 1 Männlein und 1 Weiblein haben eine Wohnung, beide sind auf dem Einwohnermeldeamt als 1 Personenhaushalte gemeldet.

Aber in einer Wohnung.

Arge kann kein Interesse an einem anderen Haushalt anmelden.

Nachteil In manchen Gemeinden kann der Unterschied durch Gemeindegebühren bis zu 70 € ausmachen.

zB: 1 Personenhaushalt Müllgeb. 90,00 € 2 Peronenhaush. Müllgeb. 160 €


Natürlich zusätzlich zu den Nebenkosten der Wohnung.

Da bin ich auch gespannt wie das gehen soll. In SGB II habe ich nichts über Jahreskommunengebühren gefunden.

Aber ich freu mich schon darauf endlich was zu tun.

Oder auch nicht,so wie ich mein SB kenne wird mir ohne zu zögern das Geld überwiesen.

Nach dem Moto nur keine Präzitensfälle schaffen.

Nochmal für alle, es gibt keine Eheänliche- Gemeinschaft.
( auser Clementsche SGB II )

Auch Martin hat es im Forum , halt schön nach Gesetz was auch Richtig ist als Forumsbetreiber. Nachschauen lohnenswert.

Zusammenfassend.

2 Personen

1 Wohnung

Jeder Meldet sich als 1 Personenhaushalt an.

Arge Rechtlich kein Zugriff

Der Arge richtig sagen das Ihr zu 2 in einer Wohnung lebt aber jeder einer 1 Personenhaushalt angemeldtet hat. (gegebenensfalls Ändern)

Die wissen nichts damit anzufangen, fragen blöd., .

Keine Auskunft über einen anderen Haushalt geben.

( Könnte auch ein Eigentor sein .)

Warum. ? Anklage wegen Äusserungen wo der Andere nicht mit einverstanden ist.

Also ich lebe gut so wie es ist .

Ich hab auch schon meine Arge darauf vorbereitet das wenn sie die Beweislasl umkehren sollten,( Ohne Grundgesetzänderung geht das nicht,) ich meine Mitbewohnerin auf Unterhalt verklagen werde.

Ende vom Spiel Klage Abgewiesen habe keinen Rechtsanspruch da es keine Eheänliche Gemeinschaft im Rechtlichen Sinne gibt.

Und ich nicht einen anderen Haushalt verklagen kann.

Hat es jetzt jeder verstanden.((( Haushalt)))) ( Auch DU Martin )

Ergo muss jedes SGB Gericht diese Urteil anerkennen.

Warum Siehe Ehe:

Wer verklagt seinen Partner auf unterhalt.

Oder ich kann doch nicht eine mir Fremde Person auf Unterhalt verklagen nur weil wir in einer Wohnung leben.

Aber Jeder seinen eigenen Haushalt hat.

Gruß

Marinik

PS: Auch der Statt hat sich Gesetzteslücken gemacht, aber Ich habe auch
welche gefunden.
 

vagabund

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Hallo
der Ansatz ist interessant...
wer von der ARGE oder einem Sozialgericht zur eheäLG gemacht wurde , weil er mit einem andersgeschlechtlichen Partner in einer Wohnung lebt, müßte nun vor dem Familiengericht auf Festsetzung des Unterhaltes klagen :lol:
Ergebnis...Überlastung der Familiengerichte, weitere unnütze Kosten.
Da es beim Familiengericht nur mit PKH möglich ist, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat, kommt man nur zu einem Negativ-Urteil, wenn man die Kosten selber trägt. Diese könnte man ja dann bei der ARGE einreichen, da ja von denen die Unterhaltspflicht konstruiert wurde :|
vg
vagabund
 
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