Hallo,
ich habe derzeit keine EGV und bin kurzfristig krank geworden. Morgen steht ein Termin beim JC an, den ich wahrscheinlich nicht wahrnehmen werden kann. Da mein Arzt morgen erst um 15 Uhr aufmacht und das JC kurz danach schließt werde ich es nicht rechtzeitig schaffen eine AU einzureichen. In der Einladung steht nicht drin wie lange ich Zeit habe diese AU einzureichen und eine EGV ist derzeit ja nicht vorhanden. Greift hier die 3 Werktags Regelung? Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung brauche ich ja nur, wenn es ausdrücklich in der Einladung steht, richtig?
Liebe Grüße
ich habe derzeit keine EGV und bin kurzfristig krank geworden. Morgen steht ein Termin beim JC an, den ich wahrscheinlich nicht wahrnehmen werden kann. Da mein Arzt morgen erst um 15 Uhr aufmacht und das JC kurz danach schließt werde ich es nicht rechtzeitig schaffen eine AU einzureichen. In der Einladung steht nicht drin wie lange ich Zeit habe diese AU einzureichen und eine EGV ist derzeit ja nicht vorhanden. Greift hier die 3 Werktags Regelung? Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung brauche ich ja nur, wenn es ausdrücklich in der Einladung steht, richtig?
Liebe Grüße