DieterWolf
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Habe folgendes Problem. Habe einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gestellt und eingereicht aber das Jobcenter regiert nicht darauf und leistet auch keine Zahlung.
In meiner EGV steht was folgt:
Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktiviäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. § 45 SGB III, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
Meine ehemaligen Fallmanagerin hat mir einen Vordruck mit dem Titel Antrag auf Gewährung einer Förderung usw...... ausgedruckt und mitgegeben. Da war im April 2012. Also habe ich das Formular ausgefüllt auf der zweiten Seite alle Bewerbungen aufgeführt. Von allen Bewerbungsanschreiben eine Kopie gemacht und das ganze am Enpfang abgegeben. Eine Kopie mit Eingangsstempel habe ich in meinen Unterlagen.
Dann passierte erstmal nix! Nach meinem Kenntnisstand muß ein Antrag innerhalb von 6 Monaten beschieden werden.
Im Dezember 2012 erhielt ich einen neuen Fallmanager. Der wusste von nix! Mein Antrag ist auch nicht in der Akte beim Jobcenter.
Mehrfach habe ich schriftlich um einen Bescheid ersucht und meinen Antrag mit Eingangsstempel beigefügt.
Was kann ich jetzt machen. Ich habe die Nase jetzt voll. Ich soll (und ich möchte auch) mich bewerben. Jede Bewerbung kostet Geld.
Wenn ich mich nicht bewerbe werde ich sanktioniert.
Wie komme ich jetzt an mein Geld? Ist das eine Kann Leistung?
Ich würde jetzt gerne klagen? Welche Klageform ist hier richtig?
In meiner EGV steht was folgt:
Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktiviäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. § 45 SGB III, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
Meine ehemaligen Fallmanagerin hat mir einen Vordruck mit dem Titel Antrag auf Gewährung einer Förderung usw...... ausgedruckt und mitgegeben. Da war im April 2012. Also habe ich das Formular ausgefüllt auf der zweiten Seite alle Bewerbungen aufgeführt. Von allen Bewerbungsanschreiben eine Kopie gemacht und das ganze am Enpfang abgegeben. Eine Kopie mit Eingangsstempel habe ich in meinen Unterlagen.
Dann passierte erstmal nix! Nach meinem Kenntnisstand muß ein Antrag innerhalb von 6 Monaten beschieden werden.
Im Dezember 2012 erhielt ich einen neuen Fallmanager. Der wusste von nix! Mein Antrag ist auch nicht in der Akte beim Jobcenter.
Mehrfach habe ich schriftlich um einen Bescheid ersucht und meinen Antrag mit Eingangsstempel beigefügt.
Was kann ich jetzt machen. Ich habe die Nase jetzt voll. Ich soll (und ich möchte auch) mich bewerben. Jede Bewerbung kostet Geld.
Wenn ich mich nicht bewerbe werde ich sanktioniert.
Wie komme ich jetzt an mein Geld? Ist das eine Kann Leistung?
Ich würde jetzt gerne klagen? Welche Klageform ist hier richtig?