Hallo amoticon,
Ich bin 56 J. alt, w., ausgesteuert und mein AG hat mich nicht entlassen.
Das ist schon mal ein sehr wichtiger Grund § 145 SGB III anzuwenden, denn wer noch einen Arbeitsplatz hat
KANN nur nach diesem § das ALGI bekommen (müssen) weil er ausgesteuert wurde aber dort eben immer noch nicht wieder arbeiten kann.
Schon damit steht fest, dass die Auskunft der AfA dazu falsch ist, weitere Gründe kommen nun dazu ...
Reha erfolgte bereits vor 3 Monaten, wurde von der KK dazu aufgefordert. Das Ergebnis: Meinen Beruf als Krankenschwester muß ich an den Nagel hängen, auf dem allg. Arbeitsmarkt seien mir mit vielen Einschränkungen noch 3- u. 6 Std zuzumuten.
Das ist "bitter", für dich aber besonders auch für die AfA, denn die hat sich an dieses Ergebnis zumindest soweit zu halten, dass man dich nicht einfach an deinem vorhandenen Arbeitsplatz zurück schicken kann.
Denn das wurde ja in der Reha bereits komplett ausgeschlossen, die Zeiteinschränkung hat aber bei § 145 SGB III keine Bedeutung, die festgestellten Leistungs-Einschränkungen (für den allgemeinen Arbeitsmarkt) dürfen
NICHT zu deinem Nachteil genutzt werden.
Bereits vor der Aussteuerung reichte ich meine Unterlagen beim Arbeitsamt ein.
Ab
WANN genau wurdest du jetzt ausgesteuert und warum hattest du es so eilig damit, die AfA ist erst dran wenn die Aussteuerung tatsächlich eingetreten ist.
Den Reha-Bericht hättest du dort auch gar nicht einreichen müssen, welche Unterlagen du dem ÄD der AfA zur Verfügung stellen willst, ist deine eigene Entscheidung.
Das jetzt erst zu wissen hilft dir natürlich auch nicht mehr weiter, in der aktuellen Situation muss man versuchen, zu retten was noch zu retten ist.
Die Untersuchungsberichte wurden leider ca 1,5 Monate zu spät zum ÄD geschickt und ich bekam kein Alg1.
Wann der ÄD Untersuchungsberichte bekommt ist völlig egal, wichtig ist
NUR der Formular-Antrag, deine AG-Bescheinigung und die Abschluss-Bescheinigung der KK.
WANN genau hast du das komplett abgegeben, hast du einen Nachweis dafür ???
Was du zum Ablauf beim ÄD beschreibst klingt sehr nach "brav" unterschriebenen Schweigepflicht-Entbindungen (besonders für DRV und Reha-Klinik), wenn man die wirklich nötigen medizinischen Unterlagen beim ÄD
DIREKT und selber abgibt, kann das ja nicht so lange dauern.
Dieser hat sich dem Rehabericht uneingeschränkt angeschlossen, um nicht zu sagen, ihn abgeschrieben. Mich hat dort niemand gesehen.
Das war zu erwarten, deswegen wären ja auch Unterlagen von deinen Ärzten besser gewesen und nun gilt es die AfA "auf den richtigen Weg" zurück zu führen
UND die erteilten Schweigepflicht-Entbindungen
ALLE mit sofortiger Wirkung zu widerrufen (bitte schriftlich und nachweislich) ...
Hast du das ÄD-"Gutachten" komplett selber vorliegen (es gibt
Teil A UND Teil B), weil du ja schreibst, dass dir bekannt ist, was da drin steht und wo das her kommt ???
Nun zur Frage: Ich werde auch nicht nach § 145 SGB III "behandelt".
Wer "sagt" das bzw. wo steht das geschrieben ???
Mein SB erklärte mir heute auf meine Nachfrage hin, daß ich bereits die Reha gemacht habe und deshalb feststeht, daß ich 3- u. 6 Std arbeiten kann. Das bedeutet dann gleichzeitig ein Kürzung des Alg auf 30 Std.
Wie erfolgte diese Nachfrage, in einem Gesprächs-Termin oder telefonisch, bitte genauer, dazu muss man was unterschreiben, sonst
KANN das ALGI nicht einfach gekürzt werden,
EGAL was in einem Reha-Bericht dazu geschrieben steht.
Wenn die DRV das auch so sehen würde, müsste schon längst Post gekommen sein, wo man das in eine Teil-EM-Rente "umdeuten" würde, weil man meint, dass du tatsächlich nur noch Teilzeit arbeiten kannst ...
Bisher scheint die DRV das ja noch
NICHT so zu sehen und bis dahin bleibst du auch für die AfA Voll Erwerbsfähig für den "allgemeinen Arbeitsmarkt", also hast du auch Anspruch auf dein volles ALGI.
Was hat man dir denn in der Reha sonst noch dazu gesagt, hat man dir Hoffnungen auf eine Teilrente gemacht, wie würdest du das selber sehen wollen ... ???
Wenn die Reha schon 3 Monate her ist müsste aber längst eine Information dazu von der DRV gekommen sein, das könnte also auch bedeuten, dass die DRV das selber noch nicht so "dramatisch" einschätzen möchte.
Das würde dich aber auch nicht hindern einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, sofern das für dich eine Option ist, dann lässt dich die AfA vorerst in Ruhe und die DRV
MUSS eine Entscheidung dazu treffen.
Ich bin geschockt...was nun? Stimmt das?
Das stimmt so erst mal
GAR NICHT, du hast Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, ganz egal was man dir dazu so "erzählt", verbindlich ist
NUR was du schriftlich bekommst ...
Nur auf schriftliche Informationen / Bescheide kann man auch sinnvoll (mit Rechtsmitteln und schriftlich) reagieren ... zudem brauchst du sicher dein Geld und die weitere Krankenversicherung ist auch zu bedenken.
Beantworte erst mal meine Fragen, dann werden wir weiter überlegen wie vorzugehen ist, ich denke mal es wird eine Beschwerde in Nürnberg dazu fällig sein, besonders wenn dir die AfA schon Geld schulden sollte.
MfG Doppeloma