Nachtrag:
Ich habe das alles ausgedruckt:
Hartz IV Forum - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a
SGB II
das sollte als informations und weiterbildungsquelle für SBchen wirken.
Genau, da steht alles wichtige drin.
Aber Ihr müsst Euch auf keine Diskussion einlassen!
Wenn sie jetzt noch in
ALGI ist und zu dir zieht, dann muss sie dies nur dem Einwohnermeldeamt mitteilen und ihrem
ALGI -
SB .
Wenn sie dann
ALGII beantragen muss, dann füllt sie IHR Formular aus mit IHREN Angaben und legt den Untermietvertrag vor.
Stellt jemand die Frage, ob sie mit Dir eine
BG hat, dann lautet die Antwort: NEIN - wir sind eine Wohngemeinschaft. Und fertig.
Sollte die
SB anderer Meinung sein, soll sie darlegen, wieso und wo das steht. Und bitte schriftlich, da man als junger Mensch hier RECHTSUNKUNDIG ist und das vom Anwalt oder einer Beratungsstelle dann prüfen lassen will. Keine Diskussion.
DIE müssen EUCH informieren.
Auch das mit dem 1 Jahr ist eben NICHT generell so.
Denkt auch an Eure "Benachteiligungen" durch die psychische Erkrankung. Man muss nicht nur einstehen WOLLEN - sondern auch KÖNNEN. Das ist nicht der Fall. Ihr solltet nur konsequent nach außen vertreten, dass Ihr NICHT GEMEINSAM wirtschaftet etc.
Dies steht genau so in dem Link:
1 Jahr zusammen aber doch keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II? Auch nach einem Jahr kann es sein, dass keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1
SGB II vorliegt, wenn beide weiterhin keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden (vgl.
BSG Urteil v. 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R) und sich weigern, den jeweils anderen wirtschaftlich zu unterstützen. Wenn also getrennt gewirtschaftet wird, jeder sein eigenes Geld und Konto hat und keine Absicht besteht, daran etwas zu ändern, liegt keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1
SGB II vor. Das muss von beiden so schr. gegenüber dem Leistungsträger erklärt und durch Beweise glaubhaft gemacht werden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn eine einer Wohngemeinschaft verleichbare Situation besteht.
Dabei hilft z.B. eine strikte Kostentrennung mithilfe einer Kostenbeteiligungsvereinbarung, die man dem Leistungsträger als Beweis für das Nichtvorliegen wirtschaftlichen Unterstützung vorlegen kann.
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich – im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft – durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (
BVerfG , Urteil vom 17. November 1992 – 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264;
BSG , Urteil vom 17. Oktober 2002 – B 7 AL 96/00 R – SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht –
LSG – Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 – L 2 B 9/05 AS
ER ). Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 – L 7 AS 18/05
ER im Anschluss an das Urteil des
BSG vom 17. Oktober 2002 – B 7 AL 72/00 R – SozR 3-4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen. Dagegen setzt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht die Feststellung voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (
BSG , Urteil vom 17. Oktober 2002 – B 7 AL 96/00 R – a. a. O.).
Mach dir bloß keinen unnötigen Kopf - denke an deine Gesundheit und dreh nicht deswegen hohl!!
Deine Freundin soll nicht alleine da hin - DU bleibst bei IHRER Sache einfach draußen! Auch nicht als "Beistand" mitgehen - dafür habt Ihr Betreuer!
Wenn ein Sozialarbeiter mit geht, wird die Frage nach einer
BG meist gar nicht erst gestellt. Und wenn, kann
ER ebenso sagen: Nein, keine
BG ... nur eine
WG . Fertig! Auch
ER muss da nix erklären. Es ist so vom Bürger angegeben und hat so akzeptiert zu werden - alles andere schriftlich.
Redet Euch da nicht in etwas hinein.
