Hi an alle,
ich hab ein ungewöhnliches Problem:
Ich habe am 01.09.2015 eine Aufhebungsbescheid wegen Leistungen, die angeblich zu viel gezahlt wurden, erhalten.
Gegen diesen habe ich am 09.09.2015 Widerspruch(mit Eingangsstempel) eingelegt. Bisher wurde dieser nicht beantwortet. Mittlerweile habe ich auch einen Job und bin aus dem Leistugsbezug raus.
Bisher wurden alle Widersprüche die ich eingelegt habe relativ schnell "beantwortet". Nun befürchte ich, dass ich bei einer erneuten Arbeitslosigkeit keine Leistungen erhalte, bis das geklärt ist.
Aber ich kann nix dafür, wenn die nix machen
Mfg
Der Argenaut
ich hab ein ungewöhnliches Problem:
Ich habe am 01.09.2015 eine Aufhebungsbescheid wegen Leistungen, die angeblich zu viel gezahlt wurden, erhalten.
Gegen diesen habe ich am 09.09.2015 Widerspruch(mit Eingangsstempel) eingelegt. Bisher wurde dieser nicht beantwortet. Mittlerweile habe ich auch einen Job und bin aus dem Leistugsbezug raus.
Bisher wurden alle Widersprüche die ich eingelegt habe relativ schnell "beantwortet". Nun befürchte ich, dass ich bei einer erneuten Arbeitslosigkeit keine Leistungen erhalte, bis das geklärt ist.
Aber ich kann nix dafür, wenn die nix machen

Mfg
Der Argenaut