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Ich habe in den letzten Monaten 3 Sanktionen bekommen. Die erste und die letzte sind auch gerechtfertigt. Habe mich nicht gemeldet und nicht vorgesprochen.
Das erste mal nicht aus dem Bett gekommen weil ich starke Depressionen hab und kaum aus der Wohnung geh, das dritte mal 2 Wochen nicht in den Briefkasten geguckt und Termin verpasst.
Es geht nun um den Termin in der Mitte. Ich war krank geschrieben für diesen Termin für 2 Tage. Als die Krankschreibung ausgelaufen ist bin ich DIREKT am nächten Tag zum Jobcenter und habe meine AU dort abgegeben und erklärt dass ich krank war.
Trotz der AU gab es eine Sanktion von weiteren 10% vom Sachbearbeiter. Ist das rechtens?
Heute war ich da, fast ein Monat später und wollte mir die Bescheide der Sanktionen und Einladungen nachdrucken lassen. Das wurde mir verwehrt. Ist das rechtens? Ich habe die Bescheide weg geworfen und einen habe ich mit gewaschen...
Als ich fragte warum ich trotz AU und unverzüglicher Meldung am ersten Tag nach Ablauf der Krankschreibung meiner Meldepflicht nachgekommen bin eine Sanktion bekommen habe bekam ich als Erklärung:
Ich hätte am Tag des Termins anrufen sollen um mich krank zu melden und am Tag wo ich die AU beim Jobcenter vorbeigracht hab hätte ich zu ihm (meinen Sachbearbeiter) hochkommen sollen. Da ich dies nicht getan habe sei die Sanktion völlig gerechtfertigt.
Hat er damit Recht? AU liegt vor und wurde am ersten Tag nach Ablauf persönlich am Schalter vorgelegt. Nachdrucke der Einladung und des Sanktionsbescheids werden mir verwehrt.
Das erste mal nicht aus dem Bett gekommen weil ich starke Depressionen hab und kaum aus der Wohnung geh, das dritte mal 2 Wochen nicht in den Briefkasten geguckt und Termin verpasst.
Es geht nun um den Termin in der Mitte. Ich war krank geschrieben für diesen Termin für 2 Tage. Als die Krankschreibung ausgelaufen ist bin ich DIREKT am nächten Tag zum Jobcenter und habe meine AU dort abgegeben und erklärt dass ich krank war.
Trotz der AU gab es eine Sanktion von weiteren 10% vom Sachbearbeiter. Ist das rechtens?
Heute war ich da, fast ein Monat später und wollte mir die Bescheide der Sanktionen und Einladungen nachdrucken lassen. Das wurde mir verwehrt. Ist das rechtens? Ich habe die Bescheide weg geworfen und einen habe ich mit gewaschen...
Als ich fragte warum ich trotz AU und unverzüglicher Meldung am ersten Tag nach Ablauf der Krankschreibung meiner Meldepflicht nachgekommen bin eine Sanktion bekommen habe bekam ich als Erklärung:
Ich hätte am Tag des Termins anrufen sollen um mich krank zu melden und am Tag wo ich die AU beim Jobcenter vorbeigracht hab hätte ich zu ihm (meinen Sachbearbeiter) hochkommen sollen. Da ich dies nicht getan habe sei die Sanktion völlig gerechtfertigt.
Hat er damit Recht? AU liegt vor und wurde am ersten Tag nach Ablauf persönlich am Schalter vorgelegt. Nachdrucke der Einladung und des Sanktionsbescheids werden mir verwehrt.