Kein Widerspruch zugelassen, nachdrucken der Dokumente verweigert

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ErNimmtNichtsAn

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Ich habe in den letzten Monaten 3 Sanktionen bekommen. Die erste und die letzte sind auch gerechtfertigt. Habe mich nicht gemeldet und nicht vorgesprochen.

Das erste mal nicht aus dem Bett gekommen weil ich starke Depressionen hab und kaum aus der Wohnung geh, das dritte mal 2 Wochen nicht in den Briefkasten geguckt und Termin verpasst.

Es geht nun um den Termin in der Mitte. Ich war krank geschrieben für diesen Termin für 2 Tage. Als die Krankschreibung ausgelaufen ist bin ich DIREKT am nächten Tag zum Jobcenter und habe meine AU dort abgegeben und erklärt dass ich krank war.

Trotz der AU gab es eine Sanktion von weiteren 10% vom Sachbearbeiter. Ist das rechtens?

Heute war ich da, fast ein Monat später und wollte mir die Bescheide der Sanktionen und Einladungen nachdrucken lassen. Das wurde mir verwehrt. Ist das rechtens? Ich habe die Bescheide weg geworfen und einen habe ich mit gewaschen...

Als ich fragte warum ich trotz AU und unverzüglicher Meldung am ersten Tag nach Ablauf der Krankschreibung meiner Meldepflicht nachgekommen bin eine Sanktion bekommen habe bekam ich als Erklärung:

Ich hätte am Tag des Termins anrufen sollen um mich krank zu melden und am Tag wo ich die AU beim Jobcenter vorbeigracht hab hätte ich zu ihm (meinen Sachbearbeiter) hochkommen sollen. Da ich dies nicht getan habe sei die Sanktion völlig gerechtfertigt.

Hat er damit Recht? AU liegt vor und wurde am ersten Tag nach Ablauf persönlich am Schalter vorgelegt. Nachdrucke der Einladung und des Sanktionsbescheids werden mir verwehrt.
 
E

ExUser 2606

Gast
Entweder Du marschierst da mit einem standfesten Beistand hin oder Du forderst die fehlenden Unterlagen schriftlich und nachweislich(!) an.

Die 2. Sanktion ist eine Unverschämtheit.

Bring bitte Ordnung in Deinen Kram. Ich weiss, das ist bei Depressionen oft nicht so einfach, aber irgendwie musst Du das in den Griff bekommen.
 

ErNimmtNichtsAn

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Soll ich dann kurz schriftlich schreiben.

Ich Xxxx Yyyyy beantrage hier mit jegliche Unterlagen und Bescheide, als Nachdrucke, die mit seit Anfang Februar 2018 per Post vom Jobcenter zugestellt wurden.

Bielefeld den xx.xx.xxxx
Unterschrift


Oder muss da mehr rein. Soll ich das persönlich am Schalter abgeben? Was ist wenn die mich zu meinem Sachbearbeiter schicken wollen der blockt das sowieso ab.
 

Nena

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Wie hast Du denn auf die Anhörung für die zweite Sanktion reagiert? Warum hast Du nicht angerufen, sobald Du die AU hattest?
 

ErNimmtNichtsAn

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Wie hast Du denn auf die Anhörung für die zweite Sanktion reagiert? Warum hast Du nicht angerufen, sobald Du die AU hattest?

Ich wusste nicht dass ich anrufen muss. Auf dem Zettel stand ich soll unverzüglich zum Jobcenter wenn ich wieder gesund bin falls ich krank geschrieben sein sollte.

Und auf die zweite Sanktion habe ich erst nicht ragiert aber habe es dann angesprochen als ich das erste mal wieder bei meinem Sachbearbeiter war.
 

Nena

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Von wann ist der Sanktionsbescheid?
Auf der Einladung stand nicht, dass Du absagen musst, falls Du nicht kommst?
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @ErNimmtNichtsAn

zu deinem Post 3:

Oder muss da mehr rein.

Du mußt schon begründen warum du die Bescheide in Kopie haben willst!

Und vergiß nicht oben im Schreiben deine BG -Nummer, wichtig.

Du kannst dein Schreiben zweimal ausdrucken und auf der Kopie lässt du dir den Empfang bestätigen vom JC .
 

humble

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Die 2. Sanktion ist eine Unverschämtheit.

Wieso? Er schreibt selbst, dass er die AUB erst nach dem Auslaufen dieser dort eingereicht hat. Eigentlich hätte er sie unverzüglich, eigentlich am Tag der Ausstellung einreichen müssen. Zumindest aber tatsächlich wenigstens dort anrufen und sich krank melden.

Am ersten Tag nach dem Auslaufen der AUB muss man sich ja nur persönlich melden, wenn das in der Einladung so gefordert wurde.
 

DonOs

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Veto

Nena: Warum hast Du nicht angerufen, sobald Du die AU hattest?

Mit dem Amt telephoniert man nicht. :icon_evil: Die Einreichung der AU reicht vollumfänglich zur Mitwirkungspflicht aus. Es gibt auch keinerlei Verpflichtung sich telephonisch krank zu melden, daß wäre ja noch schöner. Mündliches ist zudem Schall und Rauch.

humble: Eigentlich hätte er sie unverzüglich, eigentlich am Tag der Ausstellung einreichen müssen. Zumindest aber tatsächlich wenigstens dort anrufen und sich krank melden.

Die Mitwirkungspflicht umfaßt, außer es steht etwas anderes in einer abgeschlossenen EGV , die AU binnen 3 Tagen einzureichen. Die AU muß also spätestens am vierten Tag vorliegen. Auch ein Anruf ist nicht zwingend.

Da die AU :

ErNimmtNichtsAn: Ich war krank geschrieben für diesen Termin für 2 Tage...DIREKT am nächten Tag zum Jobcenter und habe meine AU dort abgegeben

2 Tage umfaßte und man am dritten Tag persönlich die AU abgegeben hatte, ist der Elo seiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen. Die Sanktion sollte mit einem Widerspruch und Notfalls Klage angegangen werden.
 

Claus.

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Du mußt schon begründen warum du die Bescheide in Kopie haben willst!
Warum, weshalb, wieso?

Ich sehe das Problem eher darin, daß der TE ´-jegliche Unterlagen und Bescheide-, die ihm -seit Anfang Februar 2018- -per Post- -zugestellt- worden sind´ erbitten /anfordern will.

Das wären doch gleich -4- Bedingungen auf einmal. Wollte (und müsste) das JC die alle erfüllen, wäre irgendjemand wohl grob geschätzt knapp 3h beschäftigt.

Besser wäre m.M.n. eine Reduzierung auf (erstmal) lediglich 2 Bedingungen ala ´ich beantrage hiermit vollständige Ablichtung meiner Akte [wie könnte man das präzisieren? -welche Akte?], die Ablichtungen sollen den Zeitraum 01.02.2018 bis heute umfassen´.
Bliebe "nur" noch die Kostenfrage ...

Noch besser wäre m.M.n. wenn eine "mutige" und "taugliche" Vertrauensperson vorhanden wäre. Dann könnte man evtl. einfach eine Akteneinsicht beantragen. Und zu der Akteneinsicht die Vertrauensperson, mit Vollmacht und Smartphone /Digicam, loseiern lassen.

Hab auch Schiss dass es für den Widerspruch zu spät ist... denn Die Zahlung vom Mai da war die Sanktion schon mit drin...
Hey :icon_mrgreen: wir ham doch erst Mai.

Klar, die Einhaltung der Widerspruchsfrist macht vieles leichter. Aber zur Not gäbe es auch immer noch den Überprüfungsantrag .

Meine Erfahrung ist zudem, daß oft der Sanktionswahn ziemlich schlagartig aufhört, sobald sich der Betroffene mal zu wehren beginnt.

Kannst du evtl. noch mit Hilfe eines Kalenders zusammenstopseln, wann etwa die Sanktionsbescheide bei dir eingegangen sein könnten?
 

ErNimmtNichtsAn

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Der Termin um den es geht war am 06.03.
Die AU war ausgestellt für den 06-07.03 am 08.03 war ich beim Jobcenter...

Gibt es einen Vordruck für einen Widerspruchsantrag den ich ausdrucken kann?
 
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