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ExitUser
Gast
Hallo zusammen.
ich habe bezüglich dem Thema EGV und Verwaltungsakt ein paar konkrete Fragen, vielleicht kann der ein oder andere mir dabei helfen:
Kurze Einleitung:
ich habe eine EGV vorgelegt bekommen. In dieser sind 2 punkte gravierend zu bemängeln. Jetzt möchte ich meinen Gegenvorschlag beim nächsten Termin unterbreiten und die EGV von der ARGE nicht unterschreiben. Der SB hatte neulich bereits mündlich angekündigt, das er seine EGV als Verwaltungsakt ablegen wird, unterschreibe ich diese nicht.
Jetzt meine Fragen:
kann ich auf einen schriftlichen Verwaltungsakt bestehen?
(ich bekam nämlich das letzte mal keinen VA zugeschickt), obwohl die ARGe behauptete, dass sie ihn mir geschickt hatte. Ich bekam aber wirklich keinen schriftlichen VA . zugeschickt. Nach meinen Gegenvorschlägen (schriftlich und mündlich) kam nichts mehr von der ARGe und ich dachte, die Sache wäre erledigt und sie hätten auf einen EGV verzichtet. Stattdessen haben die einfach die EGV , ohne verhandelt zu haben als VA abgelegt und mich nicht in Kenntnis gesetzt.
Wenn ich nicht Kenntnis darüber bekommen habe bzw. nichts schriftliches (VA ) in den Händen habe, hat dann der Verwaltungsakt Geltungsrecht? Ich meine damit, wenn ich gegen den Inhalt in dieser EGV -( VA ) verstoße, kann ich wirklich nicht sanktioniert werden? Ich hatte wirklich keine Kenntnis darüber gehabt.
Liegt die ARGE in der Beweispflicht, dass sie mir den VA . zugeschickt haben? Hätte ich damals den VA . schriftlich zugeschickt bekommen, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt und alles wäre wieder seinen üblichen Gang gegangen.
Unter anderem steht folgendes in meiner neunen EGV drin:
"Die ARGe nimmt sie in die Vormerkliste für die Maßnahme
"Kenntnisvermittlung kaufmänisch" auf.
"Im Falle, das Frau XY zur Maßnahme zugelassen wird, verpflichtet sich Frau XY an dieser Massnahme teilzunehmen."
Kann jemand mir dabei helfen, wie ich argumtiere, dass diese Massnahme nicht deutlich zu erkennen ist und nicht deutlich defniniert ist? Das könnte ja alles möglich sein, wenn ich das so in der EGV unterschreiben würde.
Wie begründe ich diesen Mangel in dieser EGV ?
Ich danke jedem einzelnen von euch schon mal für Eure Hilfe und Unterstützung.
Herzliche Grüße
Sarah
ich habe bezüglich dem Thema EGV und Verwaltungsakt ein paar konkrete Fragen, vielleicht kann der ein oder andere mir dabei helfen:
Kurze Einleitung:
ich habe eine EGV vorgelegt bekommen. In dieser sind 2 punkte gravierend zu bemängeln. Jetzt möchte ich meinen Gegenvorschlag beim nächsten Termin unterbreiten und die EGV von der ARGE nicht unterschreiben. Der SB hatte neulich bereits mündlich angekündigt, das er seine EGV als Verwaltungsakt ablegen wird, unterschreibe ich diese nicht.
Jetzt meine Fragen:
kann ich auf einen schriftlichen Verwaltungsakt bestehen?
(ich bekam nämlich das letzte mal keinen VA zugeschickt), obwohl die ARGe behauptete, dass sie ihn mir geschickt hatte. Ich bekam aber wirklich keinen schriftlichen VA . zugeschickt. Nach meinen Gegenvorschlägen (schriftlich und mündlich) kam nichts mehr von der ARGe und ich dachte, die Sache wäre erledigt und sie hätten auf einen EGV verzichtet. Stattdessen haben die einfach die EGV , ohne verhandelt zu haben als VA abgelegt und mich nicht in Kenntnis gesetzt.
Wenn ich nicht Kenntnis darüber bekommen habe bzw. nichts schriftliches (VA ) in den Händen habe, hat dann der Verwaltungsakt Geltungsrecht? Ich meine damit, wenn ich gegen den Inhalt in dieser EGV -( VA ) verstoße, kann ich wirklich nicht sanktioniert werden? Ich hatte wirklich keine Kenntnis darüber gehabt.
Liegt die ARGE in der Beweispflicht, dass sie mir den VA . zugeschickt haben? Hätte ich damals den VA . schriftlich zugeschickt bekommen, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt und alles wäre wieder seinen üblichen Gang gegangen.
Unter anderem steht folgendes in meiner neunen EGV drin:
"Die ARGe nimmt sie in die Vormerkliste für die Maßnahme
"Kenntnisvermittlung kaufmänisch" auf.
"Im Falle, das Frau XY zur Maßnahme zugelassen wird, verpflichtet sich Frau XY an dieser Massnahme teilzunehmen."
Kann jemand mir dabei helfen, wie ich argumtiere, dass diese Massnahme nicht deutlich zu erkennen ist und nicht deutlich defniniert ist? Das könnte ja alles möglich sein, wenn ich das so in der EGV unterschreiben würde.
Wie begründe ich diesen Mangel in dieser EGV ?
Ich danke jedem einzelnen von euch schon mal für Eure Hilfe und Unterstützung.
Herzliche Grüße
Sarah