Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Anruf der Agentur für Arbeit bekommen das ich keinen AlG 1 Anspruch habe. Das kommt für mich überraschend, da ich in den letzten 2 Jahren insgesamt 18 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Begründung: Ich habe Juni-August 2018 AlG1 aus einen Restanspruch aus 2016/17 bezogen.
Ich arbeite in einem Saisonbetrieb und habe somit 3 Monate im Sommer keine Beschäftigung.
Der Restanspruch entstand aus einer Beschäftigung von Juni 2016-Juni 2017.
Dann habe ich Oktober 2017-Juni 2018 gearbeitet. Da ich da noch keine 12 Monate voll hatte habe ich dann nur den Restanspruch von 2016/17 für 1,5 Monate bezogen, dann war dieser leer und bis September habe ich keinen Bezug erhalten.
Ab September bis Juni 2019 arbeite ich wieder. Im Juni läuft mein Vertrag aus. Nun sagt das Amt das mein Anspruch aus 2017/18 nicht mit angerechnet wird da ab letztem Bezug von AlG 1 erst wieder die Anwartschaft beginnt. Ist das tatsächlich so, obwohl es sich nur um ein Restanspruch handelte, das die Zeit von Oktober 2017-Juni 2018 dann komplett verfällt?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!!!
Jennie
ich habe gerade einen Anruf der Agentur für Arbeit bekommen das ich keinen AlG 1 Anspruch habe. Das kommt für mich überraschend, da ich in den letzten 2 Jahren insgesamt 18 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Begründung: Ich habe Juni-August 2018 AlG1 aus einen Restanspruch aus 2016/17 bezogen.
Ich arbeite in einem Saisonbetrieb und habe somit 3 Monate im Sommer keine Beschäftigung.
Der Restanspruch entstand aus einer Beschäftigung von Juni 2016-Juni 2017.
Dann habe ich Oktober 2017-Juni 2018 gearbeitet. Da ich da noch keine 12 Monate voll hatte habe ich dann nur den Restanspruch von 2016/17 für 1,5 Monate bezogen, dann war dieser leer und bis September habe ich keinen Bezug erhalten.
Ab September bis Juni 2019 arbeite ich wieder. Im Juni läuft mein Vertrag aus. Nun sagt das Amt das mein Anspruch aus 2017/18 nicht mit angerechnet wird da ab letztem Bezug von AlG 1 erst wieder die Anwartschaft beginnt. Ist das tatsächlich so, obwohl es sich nur um ein Restanspruch handelte, das die Zeit von Oktober 2017-Juni 2018 dann komplett verfällt?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!!!
Jennie