Hi,
ab 01.02. sind wir beim Sozialamt und nicht mehr beim Jobcenter. Vom Sozialamt erhalten wir dann "Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII".
Heute kam der Bescheid, sowohl vom Sozialamt dass wir dass ab 01.02. bekommen, als auch vom Jobcenter, das wir ab 01.02. keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Allerdings hat das Sozialamt (noch) keinen Mehrbedarf wegen der Zöliakie meiner Freundin genehmigt. D.h. uns fehlen ab Februar 84,-€ monatlich, die das Jobcenter bisher gezahlt hat.
Das Sozialamt schreibt dazu: "Über den Mehrbedarf nach § 30 Abs. 5 SGB XII wird zu gegebener Zeit entschieden."
Was bedeutet "zu gegebener Zeit"? Wann es denen passt?
Wir sind auf den Mehrbedarf angewiesen, da die Glutenfreien Lebensmittel meiner Freundin nun mal erheblich mehr kosten.
Beispiel: "normale" Packung Brötchen (9 Stück) bei unserem Lebensmitteldiscounter 1,29€ -> Glutenfrei (4 Brötchen) 1,99€
"normales" Brot ca 1,-€ -> Glutenfrei (8 Scheiben) 3,19€
"normales" Toastbrot 0.55€ -> Glutenfreies 1.99 €
usw.
Wielange darf sich das Sozialamt mit der Entscheidung Zeit lassen? Gibt es da Richtlinien, bis wann die das entscheiden müssen?
Wir könnten sonst nichtmal zur Tafel gehen wenn das Geld knapp wird, da unsere Tafel nichts glutenfreies da haben.
ab 01.02. sind wir beim Sozialamt und nicht mehr beim Jobcenter. Vom Sozialamt erhalten wir dann "Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII".
Heute kam der Bescheid, sowohl vom Sozialamt dass wir dass ab 01.02. bekommen, als auch vom Jobcenter, das wir ab 01.02. keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Allerdings hat das Sozialamt (noch) keinen Mehrbedarf wegen der Zöliakie meiner Freundin genehmigt. D.h. uns fehlen ab Februar 84,-€ monatlich, die das Jobcenter bisher gezahlt hat.
Das Sozialamt schreibt dazu: "Über den Mehrbedarf nach § 30 Abs. 5 SGB XII wird zu gegebener Zeit entschieden."
Was bedeutet "zu gegebener Zeit"? Wann es denen passt?
Wir sind auf den Mehrbedarf angewiesen, da die Glutenfreien Lebensmittel meiner Freundin nun mal erheblich mehr kosten.
Beispiel: "normale" Packung Brötchen (9 Stück) bei unserem Lebensmitteldiscounter 1,29€ -> Glutenfrei (4 Brötchen) 1,99€
"normales" Brot ca 1,-€ -> Glutenfrei (8 Scheiben) 3,19€
"normales" Toastbrot 0.55€ -> Glutenfreies 1.99 €
usw.
Wielange darf sich das Sozialamt mit der Entscheidung Zeit lassen? Gibt es da Richtlinien, bis wann die das entscheiden müssen?
Wir könnten sonst nichtmal zur Tafel gehen wenn das Geld knapp wird, da unsere Tafel nichts glutenfreies da haben.