Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Die Kinder einer in Deutschland lebenden Ausländerin können nur dann die Nachzug-Erlaubnis in die Bundesrepublik erhalten, wenn das die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frau auch hergeben. Besteht die – möglicherweise nur theoretische – Gefahr, dass mit dem Zuzug eines Kindes die dadurch entstehende Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Sozialhilfeleistungen hätte, ist der Zuzug von vorneherein zu untersagen. Das gilt selbst dann, wenn die Ausländerin erklärtermaßen nicht die Absicht hat, Arbeitslosengeld II beantragen zu wollen, urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 C 32.07)...
Marl Aktuell/Sonntagsblatt im Vest » Kein Kindesnachzug, wenn ALG II droht
Gruss
Paolo
Marl Aktuell/Sonntagsblatt im Vest » Kein Kindesnachzug, wenn ALG II droht
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