Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rech...eibers_bei_vorzeitigem_Heimwechsel.d5852.htmlDer Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Sie können von einem Tag auf den anderen die Einrichtung wechseln, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Ihr altes Heim darf ihnen den Pflegeplatz nicht mehr berechnen, auch wenn sie vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen. Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. (Az. III ZR 292/17)