Melissa2012
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 4 Dezember 2012
- Beiträge
- 10
- Bewertungen
- 0
Liebe community,
ich habe eine Frage zu geforderten Rückzahlungen ans Jobcenter.
Mein aktueller Bewilligungszeitraum läuft seit Nov12. Zum 01.Januar werde ich selbständig genug verdienen, um nicht mehr vom Jobcenter abhängig zu sein und habe das auch bereits meinem SB mitgeteilt.
Er meinte, ich sei dann ab 01.01. dem Jobcenter keine Rechenschaft mehr schuldig.
Nun kam aber heute ein Brief, dass die Zahlungen wie gewünscht zum 01.01. eingestellt werden, der Bewilligungzeitraum aber bin Ende April weiterläuft.
Für mich würde das dann konkret bedeuten, dass ich sämtliche Zahlungen aus Nov und Dez zurückzahlen muss und nicht, wie geplant, sparen kann um bei Veränderungen in meiner Selbständigkeit nicht sofort wieder zum Jobcenter zu müssen.
Im Nov/Dez hat das Jobcenter meine Miete gezahlt und die Krankenversicherung. Leistungen zum Regelbedarf nur etwa 10€.
Muss ich ggf. auch die Krankenversicherung nachzahlen? Oder bezieht sich die Nachzahlung "nur" auf Miete und Regelbedarf?
Mich ärgert es, dass mein Sachbearbeiter mir etwas anderes (keine Rechenschaft ab 01.01.) gesagt hat, als die Leistungsstelle nun schreibt.
Wird das denn von Fall zu Fall anders gehandthabt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe eine Frage zu geforderten Rückzahlungen ans Jobcenter.
Mein aktueller Bewilligungszeitraum läuft seit Nov12. Zum 01.Januar werde ich selbständig genug verdienen, um nicht mehr vom Jobcenter abhängig zu sein und habe das auch bereits meinem SB mitgeteilt.
Er meinte, ich sei dann ab 01.01. dem Jobcenter keine Rechenschaft mehr schuldig.
Nun kam aber heute ein Brief, dass die Zahlungen wie gewünscht zum 01.01. eingestellt werden, der Bewilligungzeitraum aber bin Ende April weiterläuft.
Für mich würde das dann konkret bedeuten, dass ich sämtliche Zahlungen aus Nov und Dez zurückzahlen muss und nicht, wie geplant, sparen kann um bei Veränderungen in meiner Selbständigkeit nicht sofort wieder zum Jobcenter zu müssen.
Im Nov/Dez hat das Jobcenter meine Miete gezahlt und die Krankenversicherung. Leistungen zum Regelbedarf nur etwa 10€.
Muss ich ggf. auch die Krankenversicherung nachzahlen? Oder bezieht sich die Nachzahlung "nur" auf Miete und Regelbedarf?
Mich ärgert es, dass mein Sachbearbeiter mir etwas anderes (keine Rechenschaft ab 01.01.) gesagt hat, als die Leistungsstelle nun schreibt.
Wird das denn von Fall zu Fall anders gehandthabt?
Vielen Dank für eure Hilfe!