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Folgender fiktiver Fall:
Person A verliert zum 30.06.2017 seinen Arbeitsplatz und beantragt noch im Juni 2017 für die Monate ab Juli 2017 Hartz IV . Im Juli zahlt der Arbeitgeber versehntlich noch ein Gehalt, fordert das aber mittlerweile per Anwalt zurück.
Person A bekommt nun seinen Hartz-IV -Bewilligungsbescheid: Für den Monat Juli null Euro, ab August 2017 die volle Regelleistung.
Person A legt Widerspruch ein. Seine Begründung: Er muß das versehntlich erhaltene Juli-Gehalt zurückzahlen, hatte somit kein Einkommen im Juli. Der Widerspruch wird abgelehnt. Begründung:
"Die Rückzahlung von erhaltenen Leistungen stellt eine Schuldverpflichtung dar. Diese werden generell nicht im SGB II berücksichtigt, so daß das Einkommen wie angegeben zu berücksichtigen ist."
Was, wenn sich Person A im Juli Geld geliehen hätte, wäre das auch als Einkommen berücksichtigt worden? Was, wenn er das geliehene/versehentlich erhaltene Geld schon vor Antragsabgabe zurückbezahlt hätte? Hat da jemand Erfahrungen?
Person A ist jetzt auf SGB -II-Leistungen angewiesen und zusätzlich sitzt ihm der Anwalt seines Ex-Arbeitgebers im Nacken.
Person A verliert zum 30.06.2017 seinen Arbeitsplatz und beantragt noch im Juni 2017 für die Monate ab Juli 2017 Hartz IV . Im Juli zahlt der Arbeitgeber versehntlich noch ein Gehalt, fordert das aber mittlerweile per Anwalt zurück.
Person A bekommt nun seinen Hartz-IV -Bewilligungsbescheid: Für den Monat Juli null Euro, ab August 2017 die volle Regelleistung.
Person A legt Widerspruch ein. Seine Begründung: Er muß das versehntlich erhaltene Juli-Gehalt zurückzahlen, hatte somit kein Einkommen im Juli. Der Widerspruch wird abgelehnt. Begründung:
"Die Rückzahlung von erhaltenen Leistungen stellt eine Schuldverpflichtung dar. Diese werden generell nicht im SGB II berücksichtigt, so daß das Einkommen wie angegeben zu berücksichtigen ist."
Was, wenn sich Person A im Juli Geld geliehen hätte, wäre das auch als Einkommen berücksichtigt worden? Was, wenn er das geliehene/versehentlich erhaltene Geld schon vor Antragsabgabe zurückbezahlt hätte? Hat da jemand Erfahrungen?
Person A ist jetzt auf SGB -II-Leistungen angewiesen und zusätzlich sitzt ihm der Anwalt seines Ex-Arbeitgebers im Nacken.