Kein Alg2 weil versehentlich noch ein Gehalt bekommen.

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Wollenschrank

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Folgender fiktiver Fall:

Person A verliert zum 30.06.2017 seinen Arbeitsplatz und beantragt noch im Juni 2017 für die Monate ab Juli 2017 Hartz IV . Im Juli zahlt der Arbeitgeber versehntlich noch ein Gehalt, fordert das aber mittlerweile per Anwalt zurück.

Person A bekommt nun seinen Hartz-IV -Bewilligungsbescheid: Für den Monat Juli null Euro, ab August 2017 die volle Regelleistung.

Person A legt Widerspruch ein. Seine Begründung: Er muß das versehntlich erhaltene Juli-Gehalt zurückzahlen, hatte somit kein Einkommen im Juli. Der Widerspruch wird abgelehnt. Begründung:

"Die Rückzahlung von erhaltenen Leistungen stellt eine Schuldverpflichtung dar. Diese werden generell nicht im SGB II berücksichtigt, so daß das Einkommen wie angegeben zu berücksichtigen ist."

Was, wenn sich Person A im Juli Geld geliehen hätte, wäre das auch als Einkommen berücksichtigt worden? Was, wenn er das geliehene/versehentlich erhaltene Geld schon vor Antragsabgabe zurückbezahlt hätte? Hat da jemand Erfahrungen?

Person A ist jetzt auf SGB -II-Leistungen angewiesen und zusätzlich sitzt ihm der Anwalt seines Ex-Arbeitgebers im Nacken.
 

Seepferdchen 2010

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Im Juli zahlt der Arbeitgeber versehntlich noch ein Gehalt, fordert das aber mittlerweile per Anwalt zurück.

Mal eine Verständnisfrage, mit welcher sachlichen Begründung wird hier die "versehntliche Gehaltszahlung" ausgewiesen, Buchungsfehler oder wurde die Kündigungsfrist/Datum falsch angegeben bzw. was war der Kündigungsgrund?
 
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