Mieziemaus
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Hallo,
ich habe ein grosses Problem mit der Agentur für Arbeit…und hoffe dass mir hier einer weiterhelfen kann…
1. Ich habe von Januar 2011 – Dezember 2012 Vollzeit gearbeitet…sozialversicherungspflichtig
2. Nebenbei habe ich seit 10 Jahren einen Nebenjob (Gleitzone / Midijob) mit immer mind. 500 Euro brutto…10 Std in der Woche..sozialversicherungspflichtig…
3. Zusätzlich habe ich seit 11/2010 einen Minijob..400 Euro..nicht sozialversicherungspflichtig.
Beide Nebenjobs zusammen ergeben weniger als 15 Std. in der Woche
Von Mitte Oktober 2012 bis Anfang April 2014 war ich nach einem Unfall krank geschrieben.
Der Arbeitgeber meines Vollzeitjobs hat mich zu irgendwann im Dezember 2012 gekündigt.
Nun bin ich wieder gesund und bin zur Agentur für Arbeit gestiefelt….habe mich arbeitssuchend gemeldet…heute wollte ich nun meine Unterlagen abgeben…
Der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung meinte nun da mein Nebenjob sozialversicherungspflichtig wäre hätte ich aus dem Vollzeitjob grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Das ist für mich natürlich unglaublich. Erstens mal muss ich ja von irgendwas leben…
Zum anderen habe ich nun viele Jahre viele Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, zuletzt sogar mehr wie den Höchstbetrag, da ich mit dem ersten Nebenjob und dem Vollzeitjob zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze lag.
Meine Fragen wären nun:
Kann das sein dass ich aus dem Vollzeitjob keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben weil ich einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob habe – obwohl die Summe meiner Nebenjobs unter 15 Std./ wöchentlich liegt und ich somit ja dem Gesetz nach arbeitslos bin
Hätte man das bei der Vereinnahmung meiner Beträge wissen müssen und mich von der Versicherungspflicht im Vollzeitjob befreien müssen ? Wenn ich keinen Anspruch erwerben kann..warum musste ich dann Beiträge zahlen ?
Kann ich meine Beiträge zurückfordern ?
Ich war 2009/2010 schonmal arbeitslos….damals hatte ich auch schon den versicherungspflichtigen Nebenjob..und habe Arbeitslosengeld erhalten….das will die Agentur nun wohl zurückfordern. Geht das ??
Ich würde mich sehr über eine qualifizierte Antwort freuen...ich kriege nämlich etwas Panik weil ich nicht weiss wovon ich leben soll
Danke schonmal !
Viele Grüße
Mit Zitat antworten
ich habe ein grosses Problem mit der Agentur für Arbeit…und hoffe dass mir hier einer weiterhelfen kann…
1. Ich habe von Januar 2011 – Dezember 2012 Vollzeit gearbeitet…sozialversicherungspflichtig
2. Nebenbei habe ich seit 10 Jahren einen Nebenjob (Gleitzone / Midijob) mit immer mind. 500 Euro brutto…10 Std in der Woche..sozialversicherungspflichtig…
3. Zusätzlich habe ich seit 11/2010 einen Minijob..400 Euro..nicht sozialversicherungspflichtig.
Beide Nebenjobs zusammen ergeben weniger als 15 Std. in der Woche
Von Mitte Oktober 2012 bis Anfang April 2014 war ich nach einem Unfall krank geschrieben.
Der Arbeitgeber meines Vollzeitjobs hat mich zu irgendwann im Dezember 2012 gekündigt.
Nun bin ich wieder gesund und bin zur Agentur für Arbeit gestiefelt….habe mich arbeitssuchend gemeldet…heute wollte ich nun meine Unterlagen abgeben…
Der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung meinte nun da mein Nebenjob sozialversicherungspflichtig wäre hätte ich aus dem Vollzeitjob grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Das ist für mich natürlich unglaublich. Erstens mal muss ich ja von irgendwas leben…
Zum anderen habe ich nun viele Jahre viele Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, zuletzt sogar mehr wie den Höchstbetrag, da ich mit dem ersten Nebenjob und dem Vollzeitjob zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze lag.
Meine Fragen wären nun:
Kann das sein dass ich aus dem Vollzeitjob keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben weil ich einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob habe – obwohl die Summe meiner Nebenjobs unter 15 Std./ wöchentlich liegt und ich somit ja dem Gesetz nach arbeitslos bin
Hätte man das bei der Vereinnahmung meiner Beträge wissen müssen und mich von der Versicherungspflicht im Vollzeitjob befreien müssen ? Wenn ich keinen Anspruch erwerben kann..warum musste ich dann Beiträge zahlen ?
Kann ich meine Beiträge zurückfordern ?
Ich war 2009/2010 schonmal arbeitslos….damals hatte ich auch schon den versicherungspflichtigen Nebenjob..und habe Arbeitslosengeld erhalten….das will die Agentur nun wohl zurückfordern. Geht das ??
Ich würde mich sehr über eine qualifizierte Antwort freuen...ich kriege nämlich etwas Panik weil ich nicht weiss wovon ich leben soll
Danke schonmal !
Viele Grüße
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