Hallo Lommy,
Hallo ! Folgender Fall: Es läuft ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Krankschreibung seit mehr als 1,5 Jahren, daher Ende des Krankengeldbezuges von der Krankenkasse.
Nun mal langsam und von Anfang an ...
Seit wann bist du ausgesteuert und seit wann beziehst du eine EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ???
Da passt ja so Einiges im Moment noch nicht richtig zusammen.
Während des Krankengeldbezuges wurde die bereits bestehende teilweise Erwerbsminderungsrente mit Hartz4 aufgestockt.
Hast du Widerspruch eingelegt gegen die Teil-EM-Rente, denn eine EM-Rente bekommst du ja bereits (wie du schreibst) also brauchst du ja keine mehr beantragen ...
Hast du noch einen Arbeitsplatz, der "leidensgerecht" sein soll neben der bewilligten Teil-Rente ?
Es besteht noch ein Restanspruch auf Alg.1 für einige Monate. Person ist weiterhin ununterbrochen krankgeschrieben.
Nach einer Aussteuerung hat man (in der Regel) aus dem Krankengeldbezug meist wieder einen Voll-Anspruch auf ALGI denn aus Krankengeld werden auch Beiträge an die AfA gezahlt.
Wenn es keinen "leidensgerechten" Teilzeit-Arbeitsplatz gibt erhält man nach Ablauf des ALGI (im Rahmen der Nahtlosigkeit besteht ein Rechts-Anspruch darauf auch mit einer Teil-Rente wegen EM) eine EM-Vollrente als "Arbeitsmarktrente" von der DRV bewilligt.
Wenn die dann nicht reicht ist das JC zuständig mit Hartz 4 "aufzustocken" weil man ja theoretisch noch Teilzeit (
UNTER 6 Stunden) arbeiten könnte.
Soweit mal die Fakten wenn alles "normal" abläuft.
Um das jetzt hier "sortieren" zu können fehlen jede Menge konkretere Informationen ... zu den genauen Abfolgen ... sonst kann man hier "nur im Nebel stochern", was ja auch schon reichlich getan wurde.
Das hilft dem Betroffenen aber kein Stück weiter, es wäre besser wenn der sich selber hier anmeldet, damit Fragen direkt und ohne Umwege geklärt werden können ...
Deshalb ist das Arbeitsamt der Ansicht, dass kein Alg.1 gezahlt werden kann, weil eine Person in Krankschreibung nicht in der Vermittlung ist.
Bei der AfA stellt man schriftliche Anträge (nachweislich) und hat einen Bescheid zu bekommen, welche "Ansichten" die sonst so haben ist unwichtig.
Immerhin wurde schon erwähnt, dass die AfA nicht zahlen muss (nach § 145 SGB III), wenn man dort betont komplett krank zu sein und auch noch die AU-Bescheinigung abliefert ... man
MUSS IMMER bereit sein, mit der "Restleistungsfähigkeit" (für Teilzeit in diesem Falle) zur EM-Rente dazu arbeiten zu
WOLLEN ...
Diese "Restleistungsfähigkeit" (für eine Teilzeit-Stelle) hätte zunächst mal der ÄD der AfA festzustellen, damit man wenigstens "ahnen" könnte welche Arbeit (in Teilzeit) möglich sein würde ... ob es da wirklich was gibt am Arbeitsmarkt hängt von vielen weiteren (auch persönlichen) Voraussetzungen ab.
Bei den Helfern wurde hier überwiegend schon die Tatsache ignoriert / übersehen, dass eine Teilweise EM offenbar bereits vorliegt ...
Die Nahtlosigkeit ist trotzdem anzuwenden, wenn von der AfA kein "leidensgerechter" Teilzeit-Arbeitsplatz angeboten werden kann gilt der erforderliche Arbeitsmarkt als "verschlossen" und es wäre die "Arbeitsmarktrente" von der DRV zu bewilligen.
Wirklich "richtig" klingt hier für mich noch gar nichts, schon die Kombi EM-Teilrente plus Krankengeld plus Hartz 4 ist für mich völlig unklar ... und parallel läuft ein Antrag auf EM-Vollrente.
Falls ja, muss die Person dann stattdessen bis zur Entscheidung über den neuen Rentenantrag und Gesundschreibung zu 100% Hartz4 beziehen ?
Es gibt keine "Gesundschreibung" (die ist auch für die AfA nicht erforderlich, dort darf man eben offiziell nicht mehr komplett krank sein, sondern sein "Restleistungsvermögen" muss man zur Vermittlung anbieten
WOLLEN) und mit einer EM-Teilrente bekommt man auch keine 100 % Hartz 4, da gibt es ja 50 % eine EM-Vollrente von der DRV ...
Wer gesund ist oder sich das vom Arzt bescheinigen lässt braucht auch keine EM-Rente, weder eine Volle noch eine Halbe ...
Einen Überblick (wie es sein sollte) habe ich versucht zu geben, mehr ist mit diesen Infos nicht möglich ...

Dich dabei direkt anzusprechen macht es einfacher auch wenn es nicht um dich gehen soll dabei, sondern um eine andere Person.
MfG Doppeloma