Novembernacht
Elo-User*in
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- 6 November 2012
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Hallo,
habe eben im falschen Forum gepostet, sorry.
Ich bekomme ab Juli eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und muss ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Meine Warm-Miete liegt über dem zulässigen Satz.
Ich kann aber weder die Kosten senken (durch Untervermietung o.ä) noch umziehen, da ich in einem Betreuten Einzelwohnen lebe. Es handelt sich bei diesem Betreuten Einzelwohnen um eine Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem SGB XII.
Das Wohnen ist an die Betreuung gekoppelt, was die Einrichtung natürlich bestätigt.
Muss das Sozialamt in diesem Fall die vollen Kosten der Unterkunft anrechnen?
Gibt es da Sonderregeln bei Betreutem Wohnen?
Was steht mir dann an Hilfe zum Lebensunterhalt monatlich zu?
Rente: 536,33 EUR
Warmmiete: 382 EUR
Danke.
habe eben im falschen Forum gepostet, sorry.
Ich bekomme ab Juli eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und muss ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Meine Warm-Miete liegt über dem zulässigen Satz.
Ich kann aber weder die Kosten senken (durch Untervermietung o.ä) noch umziehen, da ich in einem Betreuten Einzelwohnen lebe. Es handelt sich bei diesem Betreuten Einzelwohnen um eine Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem SGB XII.
Das Wohnen ist an die Betreuung gekoppelt, was die Einrichtung natürlich bestätigt.
Muss das Sozialamt in diesem Fall die vollen Kosten der Unterkunft anrechnen?
Gibt es da Sonderregeln bei Betreutem Wohnen?
Was steht mir dann an Hilfe zum Lebensunterhalt monatlich zu?
Rente: 536,33 EUR
Warmmiete: 382 EUR
Danke.