Hallo,
auf Empfehlung eines Freundes hin habe ich mich hier mal angemeldet. Und - natürlich - habe ich ein Problem, zu dem ich eine Frage habe.
Ich beziehe Hartz IV-Leistungen in einer Optionskommune.
Ich war eine Zeitlang "Aufstocker", aktuell beziehe ich Leistungen aus einer anderen Quelle, bin aber immer noch auf das Jobcenter hier angewiesen.
Bis vor ca. einem halben Jahr wurden mir die Heizkosten nach einer (mir aktuell nicht vorliegenden) Berechnungsgrundlage gezahlt. Die Gaskosten wurden damit in Höhe von nicht einmal 50% gezahlt (auch vor dem H4-Bezug hatten wir entsprechende Kosten!).
Vor einiger Zeit gab es dann bei der Weiterbeantragung eine Erhöhung der angemessenen Kosten um fast 50%! Noch immer unterhalb der effektiven Kosten - aber immerhin.
Im neuesten Bescheid gab es jetzt wieder eine Änderung - plötzlich sind es ca. 7,5% weniger als im vorherigen Bescheid - bei unveränderten Verhältnissen.
Dem letzten Bescheid lag eine Berechnungsgrundlage bei, allen anderen Bescheiden bisher nicht.
Ich möchte jetzt Widerspruch erheben. Diese undurchsichtige Berechnung geht mir auf den Keks!
Frage: für welchen zurückliegenden Zeitraum kann ich die Nachzahlung der m.A. nach nicht korrekt berechneten Kosten verlangen?
Danke für eure Bemühungen
auf Empfehlung eines Freundes hin habe ich mich hier mal angemeldet. Und - natürlich - habe ich ein Problem, zu dem ich eine Frage habe.
Ich beziehe Hartz IV-Leistungen in einer Optionskommune.
Ich war eine Zeitlang "Aufstocker", aktuell beziehe ich Leistungen aus einer anderen Quelle, bin aber immer noch auf das Jobcenter hier angewiesen.
Bis vor ca. einem halben Jahr wurden mir die Heizkosten nach einer (mir aktuell nicht vorliegenden) Berechnungsgrundlage gezahlt. Die Gaskosten wurden damit in Höhe von nicht einmal 50% gezahlt (auch vor dem H4-Bezug hatten wir entsprechende Kosten!).
Vor einiger Zeit gab es dann bei der Weiterbeantragung eine Erhöhung der angemessenen Kosten um fast 50%! Noch immer unterhalb der effektiven Kosten - aber immerhin.
Im neuesten Bescheid gab es jetzt wieder eine Änderung - plötzlich sind es ca. 7,5% weniger als im vorherigen Bescheid - bei unveränderten Verhältnissen.
Dem letzten Bescheid lag eine Berechnungsgrundlage bei, allen anderen Bescheiden bisher nicht.
Ich möchte jetzt Widerspruch erheben. Diese undurchsichtige Berechnung geht mir auf den Keks!
Frage: für welchen zurückliegenden Zeitraum kann ich die Nachzahlung der m.A. nach nicht korrekt berechneten Kosten verlangen?
Danke für eure Bemühungen
