druide65
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Müssen die KDU neu berechnet werden ?wenn:
zwei minderjährige Mitglieder einer BG von drei Personen ihren Lebensunterhalt durch Unterhaltszahlungen,Kindergeld und Wohngeld selber sicherstellen.
Werden die KDU dann immer noch anteilig durch drei berechnet,oder muss diese dann auf die Person die noch ALG II bezieht neu berechnet werden?
zwei minderjährige Mitglieder einer BG von drei Personen ihren Lebensunterhalt durch Unterhaltszahlungen,Kindergeld und Wohngeld selber sicherstellen.
Werden die KDU dann immer noch anteilig durch drei berechnet,oder muss diese dann auf die Person die noch ALG II bezieht neu berechnet werden?