G
Gelöschtes Mitglied 64082
Gast
Hallo Zusammen,
ich habe noch mal eine relativ allgemeine Frage zu KDU und Überzahlungen. Folgendes Szenario: Ein ALG2-Bezieher erhält über mehrere Jahre Guthaben aus Betriebskosten von seinem Vermieter zurück und meldet das nicht ans zuständige Jobcenter. Angenommen das Jobcenter verlangt jetzt plötzlich alle Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre. Nehmen wir weiterhin an, der ALG2-Bezieher ist mittlerweile nur noch "Aufstocker".
Wenn der ALG2-Bezieher jetzt alle Abrechnungen der letzten Jahre einreicht, wird wohl das gesamte Geld zurück gefordert werden, zuzüglich eines eventuellen Bußgeldes, richtig? Das wäre sehr teuer für den ALG2-Bezieher.
Was aber passiert, wenn der ALG2-Bezieher sich weigert, die Betriebskostenabrechnungen vorzulegen? Eine Kürzung der Leistungen des Jobcenters? Da es aber ohnehin nur noch um einen kleinen "Aufstocker-Betrag" geht, wäre dies für den ALG2-Bezieher wesentlich günstiger, selbst bei einer Leistungskürzung von 100%.
Kann diese Rechnung aufgehen? Oder kann das Jobcenter des Betriebskostenabrechnungen einklagen oder vielleicht direkt beim Vermieter einfordern? Oder habe ich etwas anderes übersehen?
Danke schon mal im Voraus!
ich habe noch mal eine relativ allgemeine Frage zu KDU und Überzahlungen. Folgendes Szenario: Ein ALG2-Bezieher erhält über mehrere Jahre Guthaben aus Betriebskosten von seinem Vermieter zurück und meldet das nicht ans zuständige Jobcenter. Angenommen das Jobcenter verlangt jetzt plötzlich alle Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre. Nehmen wir weiterhin an, der ALG2-Bezieher ist mittlerweile nur noch "Aufstocker".
Wenn der ALG2-Bezieher jetzt alle Abrechnungen der letzten Jahre einreicht, wird wohl das gesamte Geld zurück gefordert werden, zuzüglich eines eventuellen Bußgeldes, richtig? Das wäre sehr teuer für den ALG2-Bezieher.
Was aber passiert, wenn der ALG2-Bezieher sich weigert, die Betriebskostenabrechnungen vorzulegen? Eine Kürzung der Leistungen des Jobcenters? Da es aber ohnehin nur noch um einen kleinen "Aufstocker-Betrag" geht, wäre dies für den ALG2-Bezieher wesentlich günstiger, selbst bei einer Leistungskürzung von 100%.
Kann diese Rechnung aufgehen? Oder kann das Jobcenter des Betriebskostenabrechnungen einklagen oder vielleicht direkt beim Vermieter einfordern? Oder habe ich etwas anderes übersehen?
Danke schon mal im Voraus!