Desperado24056
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 25 März 2019
- Beiträge
- 8
- Bewertungen
- 3
Hallo zusammen,
folgendes. Ab dem 1.5. bekomme ich eine Rente der Rentenversicherung. Nun ist es so, dass ich meine Wohnung schon gekündigt habe und zum 1.5. könnte ich eine neue Wohnung bekommen. Den Mietvertrag von dieser Wohnung habe ich bereits vorliegen.
Nun ist es so, dass ich vom ALG Ii Bezug es her kenne, dass ich die Zustimmung von meinen bisherigen Leistungsträger brauche und auch die Kostenzusicherung für die neue Wohnung. Ist dies auch im Fall bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Sprich greift da auch die KdU Regelung?
Momentan erhalte ich ein Darlehen von der Stadt. Aufgrund eben dieser Situation. Achso ich habe noch einen Minijob U200€.
Danke für Antworten.
folgendes. Ab dem 1.5. bekomme ich eine Rente der Rentenversicherung. Nun ist es so, dass ich meine Wohnung schon gekündigt habe und zum 1.5. könnte ich eine neue Wohnung bekommen. Den Mietvertrag von dieser Wohnung habe ich bereits vorliegen.
Nun ist es so, dass ich vom ALG Ii Bezug es her kenne, dass ich die Zustimmung von meinen bisherigen Leistungsträger brauche und auch die Kostenzusicherung für die neue Wohnung. Ist dies auch im Fall bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Sprich greift da auch die KdU Regelung?
Momentan erhalte ich ein Darlehen von der Stadt. Aufgrund eben dieser Situation. Achso ich habe noch einen Minijob U200€.
Danke für Antworten.