Es sieht so aus, dass unsere Stadt die KDU Sätze nicht rechtzeitig zum Termin 01.xx.19 anpassen wird.
Habe ich dann als TE eine Handhabe um einen angepassten KDU Satz zu bekommen? Falls die KDU Werte wirklich bsw. 2 Monate später als im 2 Jahresrhythmus angepasst werden, habe ich das Recht auf Nachzahlung?
Für den Landkreis liegt der KDU Satz vor. Hier war ein anderer Termin 01.yy.19 eingehalten worden. Allerdings wurde in dem Gutachten das GESAMTE Jahr 2018 bei den Mieten nicht berücksichtigt.
Ist das überhaupt erlaubt?
In dem Gutachten für 2017 wurden noch die ersten Monate des Jahres 2017 mitberücksichtigt, so dass man sich nicht auf Termindruck berufen könnte beim aktuellen Gutachten.
Habe ich dann als TE eine Handhabe um einen angepassten KDU Satz zu bekommen? Falls die KDU Werte wirklich bsw. 2 Monate später als im 2 Jahresrhythmus angepasst werden, habe ich das Recht auf Nachzahlung?
Für den Landkreis liegt der KDU Satz vor. Hier war ein anderer Termin 01.yy.19 eingehalten worden. Allerdings wurde in dem Gutachten das GESAMTE Jahr 2018 bei den Mieten nicht berücksichtigt.
Ist das überhaupt erlaubt?
In dem Gutachten für 2017 wurden noch die ersten Monate des Jahres 2017 mitberücksichtigt, so dass man sich nicht auf Termindruck berufen könnte beim aktuellen Gutachten.