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Die Vorschrift führe "zu einer existenziellen Bedrohung hohen Ausmaßes", sagt Irmgard Ernst, Leiterin des Münchner Arbeitslosenzentrums. "Den Betroffenen bleibt einfach weniger Geld zum Leben." Einer arbeitslosen, alleinerziehenden Mutter mit einem sechsjährigen Kind wurde beispielsweise der Betrag für die "Kosten der Unterkunft" um knapp 200 Euro gekürzt. Der Grund: Die Miete überschritt die von der Stadt als angemessen festgelegte Obergrenze für zwei Personen, nachdem ein bereits erwachsener Sohn aus der Wohnung ausgezogen war. Danach hatte das Jobcenter noch sechs Monate lang die zu hohen Mietkosten bezahlt, aber die Mutter musste nachweisen, dass sie sich um eine günstigere Wohnung bemüht.
Weil die Betroffenen Angst hätten, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie die Miete nicht vollständig bezahlen, "knapsen sie sich das ab", etwa beim Einkauf von Lebensmitteln, sagt Ernst. Die Menschen würden "unheimlich unter Druck gesetzt, aber sie erhalten keinerlei Unterstützung bei der Wohnungssuche" und hätten auch keine Chance beim Wohnungsamt. Erst nach der Absenkung gebe es die höchste Dringlichkeitsstufe beim Wohnungsamt: "Aber das bedeutet bei dem knappen Angebot an freien Sozialwohnungen noch lange kein Wohnungsangebot."
Von den 40 000 Münchner Haushalten, die derzeit Hartz-IV-Leistungen vom Jobcenter erhalten, liegen mehr als 1000 oberhalb der Mietobergrenze. Dabei handle es sich überwiegend um Ein-Personen-Haushalte, erklärt Jobcenter-Sprecher Felix Magin. Erst wenn die geltende Grenze um mehr als zehn Prozent überschritten werde, erfolge eine Prüfung. Dabei werde ermittelt, ob besondere Gründe vorliegen, die eine Abweichung rechtfertigen könnten, wie etwa eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit.
Gerade im unteren Marktsegment bestehe Wohnungsknappheit, die Wartelisten für Sozialwohnungen sind lang. Die Sozialreferentin hat deshalb das Ministerium gebeten, den Kommunen durch Streichung der Sechs-Monats-Frist im Gesetz mehr Spielraum zu geben. Im früheren Sozialhilferecht gab es keine zeitliche Begrenzung, wenn es nicht möglich oder zumutbar war, eine günstigere Wohnung zu finden.
Das Bundesministerium hält die Probleme in München zwar für nachvollziehbar. Aber diese Situation bestehe auch in anderen Ballungsräumen, heißt es in der Antwort. "Einerseits handelt es sich um kein auf München beschränktes, andererseits aber auch um kein bundesweit bestehendes Problem", urteilt das Bundessozialministerium. Angesichts der großen Unterschiede auf den regionalen Wohnungsmärkten sei die Rückkehr zur früheren sozialhilferechtlichen Regelung "nicht weiterführend". Denn damit "würde generell auf die zeitliche Begrenzung der Übernahme einer unangemessen hohen Miete verzichtet, ohne dass hierfür bundesweit eine Notwendigkeit besteht".
Aufgeben will Brigitte Meier trotzdem nicht. Die Stadt habe zudem im März die Mietobergrenzen angehoben, berichtet die Sozialreferentin. Für eine Person gelten nun bis zu 590 Euro Bruttokaltmiete als angemessen, für zwei Personen 724 Euro. Darin sind die "kalten Nebenkosten", wie etwa die Ausgaben für Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudereinigung bereits enthalten.
Quelle:
1000 Hartz-IV-Haushalte wohnen zu teuer - München - Süddeutsche.de
Weil die Betroffenen Angst hätten, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie die Miete nicht vollständig bezahlen, "knapsen sie sich das ab", etwa beim Einkauf von Lebensmitteln, sagt Ernst. Die Menschen würden "unheimlich unter Druck gesetzt, aber sie erhalten keinerlei Unterstützung bei der Wohnungssuche" und hätten auch keine Chance beim Wohnungsamt. Erst nach der Absenkung gebe es die höchste Dringlichkeitsstufe beim Wohnungsamt: "Aber das bedeutet bei dem knappen Angebot an freien Sozialwohnungen noch lange kein Wohnungsangebot."
Von den 40 000 Münchner Haushalten, die derzeit Hartz-IV-Leistungen vom Jobcenter erhalten, liegen mehr als 1000 oberhalb der Mietobergrenze. Dabei handle es sich überwiegend um Ein-Personen-Haushalte, erklärt Jobcenter-Sprecher Felix Magin. Erst wenn die geltende Grenze um mehr als zehn Prozent überschritten werde, erfolge eine Prüfung. Dabei werde ermittelt, ob besondere Gründe vorliegen, die eine Abweichung rechtfertigen könnten, wie etwa eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit.
Gerade im unteren Marktsegment bestehe Wohnungsknappheit, die Wartelisten für Sozialwohnungen sind lang. Die Sozialreferentin hat deshalb das Ministerium gebeten, den Kommunen durch Streichung der Sechs-Monats-Frist im Gesetz mehr Spielraum zu geben. Im früheren Sozialhilferecht gab es keine zeitliche Begrenzung, wenn es nicht möglich oder zumutbar war, eine günstigere Wohnung zu finden.
Das Bundesministerium hält die Probleme in München zwar für nachvollziehbar. Aber diese Situation bestehe auch in anderen Ballungsräumen, heißt es in der Antwort. "Einerseits handelt es sich um kein auf München beschränktes, andererseits aber auch um kein bundesweit bestehendes Problem", urteilt das Bundessozialministerium. Angesichts der großen Unterschiede auf den regionalen Wohnungsmärkten sei die Rückkehr zur früheren sozialhilferechtlichen Regelung "nicht weiterführend". Denn damit "würde generell auf die zeitliche Begrenzung der Übernahme einer unangemessen hohen Miete verzichtet, ohne dass hierfür bundesweit eine Notwendigkeit besteht".
Aufgeben will Brigitte Meier trotzdem nicht. Die Stadt habe zudem im März die Mietobergrenzen angehoben, berichtet die Sozialreferentin. Für eine Person gelten nun bis zu 590 Euro Bruttokaltmiete als angemessen, für zwei Personen 724 Euro. Darin sind die "kalten Nebenkosten", wie etwa die Ausgaben für Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudereinigung bereits enthalten.
Quelle:
1000 Hartz-IV-Haushalte wohnen zu teuer - München - Süddeutsche.de