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Hallo zusammen,
ich habe heute mal mit einer Bekannten zusammen deren ALG2-Bescheid durchgesehen und dabei kam raus, daß sie seit gut drei Jahren die Heizlkosten selbst vom Regelsatz bezahlt. Sie wußte nicht, daß das Jobcenter das auch bezahlt, wenn die Heizkosten nicht im Mietvertrag stehen. Es ist eine Gasheizung und sie hat das immer direkt an den lokalen Energieversorger gezahlt, ohne es auf dem ALG2-Antrag aufzuführen.
Jetzt frage ich mich, ob sie davon nicht wenigstens einen Teil vom JC zurückbekommen müßte? Anspruchsvoraussetzungen lagen ja vor. Normalerweise werden Kosten erst ab Antragstellung übernommen, aber ich hab auch was von §67 SGB1 gelesen (Nachholung der Mitwirkung), könnte das greifen? Wenigstens für den letzten Bewilligungszeitraum?
Falls das möglich ist, gäbe es bei der Antragstellung noch was zu beachten, oder würde das auch formlos als normaler Brief gehen?
ich habe heute mal mit einer Bekannten zusammen deren ALG2-Bescheid durchgesehen und dabei kam raus, daß sie seit gut drei Jahren die Heizlkosten selbst vom Regelsatz bezahlt. Sie wußte nicht, daß das Jobcenter das auch bezahlt, wenn die Heizkosten nicht im Mietvertrag stehen. Es ist eine Gasheizung und sie hat das immer direkt an den lokalen Energieversorger gezahlt, ohne es auf dem ALG2-Antrag aufzuführen.
Jetzt frage ich mich, ob sie davon nicht wenigstens einen Teil vom JC zurückbekommen müßte? Anspruchsvoraussetzungen lagen ja vor. Normalerweise werden Kosten erst ab Antragstellung übernommen, aber ich hab auch was von §67 SGB1 gelesen (Nachholung der Mitwirkung), könnte das greifen? Wenigstens für den letzten Bewilligungszeitraum?
Falls das möglich ist, gäbe es bei der Antragstellung noch was zu beachten, oder würde das auch formlos als normaler Brief gehen?