KDU: Heizkosten aus Nichtwissenheit nicht beantragt, kann das nachgefordert werden?

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Moronaro

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Hallo zusammen,

ich habe heute mal mit einer Bekannten zusammen deren ALG2-Bescheid durchgesehen und dabei kam raus, daß sie seit gut drei Jahren die Heizlkosten selbst vom Regelsatz bezahlt. Sie wußte nicht, daß das Jobcenter das auch bezahlt, wenn die Heizkosten nicht im Mietvertrag stehen. Es ist eine Gasheizung und sie hat das immer direkt an den lokalen Energieversorger gezahlt, ohne es auf dem ALG2-Antrag aufzuführen.

Jetzt frage ich mich, ob sie davon nicht wenigstens einen Teil vom JC zurückbekommen müßte? Anspruchsvoraussetzungen lagen ja vor. Normalerweise werden Kosten erst ab Antragstellung übernommen, aber ich hab auch was von §67 SGB1 gelesen (Nachholung der Mitwirkung), könnte das greifen? Wenigstens für den letzten Bewilligungszeitraum?

Falls das möglich ist, gäbe es bei der Antragstellung noch was zu beachten, oder würde das auch formlos als normaler Brief gehen?
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Moronaro

Wenigstens für den letzten Bewilligungszeitraum?

Hier kann sie einen Überprüfungsantrag stellen § 44 SGB X und bitte die Abrechnung vom Gasanbieter in Kopie beilegen, den Antrag belegbar beim Jobcenter einreichen.

Mit belegbar meine ich entweder persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie vom Anschreiben zum Antrag oder per Einschreiben/Rückantwort oder Einschreiben/Einwurf, hier kannst du dann auch auf der Webseite der Deutschen Post unter Sendenachverfolgung den Verlauf vom Brief sehen.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, wichtig hiebei ist, das sich im Anschreiben auf das Datum vom Bewilligungsbescheid bezogen wird!!!!

Und noch eine Frage, hat deine Bekannte beim Erstantrag nicht angegeben bei der Option Kosten der Unterkunft wie die Wohnung beheizt wird und Warmwasser aufbereitet?

Es ist schon etwas verwunderlich, das dass Jobcenter da nicht mal nachgefragt hat?

Grundsätzlich sollte sie alles was deine Bekannte schriftlich beim JC einreicht auch in Kopie für ihre Unterlagen haben,also zum Beispiel auch den Antrag auf Weiterbewilligung vom ALG II , so hat sie immer was in den Händen.
 
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Moronaro

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Danke für die Info, das probieren wir auf jeden Fall mal. Sie hat mir inzwischen erzählt, daß der Sachbearbeiter sogar irgendwas gesagt hat, daß die die Heizkosten nachreichen kann. Das werden wir dann auf jeden Fall probieren, notfalls gehe ich mit zum Termin, dann können sie nicht sagen, daß sie es nicht bekommen haben.

Mich hätte halt noch die Rechtsgrundlage interessiert, wenn man die kennt, weiß man, wieviel man verlangen kann und ist nicht auf den Goodwill der Sachbearbeiter angewiesen. Kann ja sein, daß der inzwischen gewechselt hat und ein anderer das ganz anders sieht...
 

Seepferdchen 2010

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@Moronaro

an den o.g. §§ hat sich nichts geändert, wichtig ist nur das sie die Bewilligungsbescheide aufführt mit Datum, wie bereits oben erwähnt.

ich mit zum Termin, dann können sie nicht sagen, daß sie es nicht bekommen haben.

Darum habe ich ja auf die Möglichkeiten hingewiesen und natürlich kannst du als Beistand § 13 SGB X mitgehen zum Gespräch bzw. Abgabe und nochmal, bitte alles sich kopieren, was schriftlich eingereicht wird!!!!
 

Moronaro

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Danke, Seepferdchen! Das Prozedere wie man Anträge nachweist kenne ich - und kopieren tu ich immer alles, was rausgeht/abgegeben wird.
 
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