Hallo, ich brauche dringend Hilfe.
Es geht hierbei um Mutter. Sie hat leider nur eine Saison bedingt Stelle, diese bereits seit mehreren Jahren.
Demnach erhält sie immer ein halbes Jahr Alg 1, im Folgejahr dann Alg 2.
Nun war Sie 2012 im Bezug von Alg 2 und wurde aufgefordert die Mietkosten zu senken. Da sie allerdings wusste, das sie ab August wieder Ihrer Beschäftigung nachgehen wird, hat sie das nicht getan.
Zudem kommt, das Ihre Mutter Pflegebedürftig ist und meine Mutter im gleichen Haus, aber einer eigenen Wohnung lebt. Sie kann dort gar nicht ausziehen, da dann die Betreuung Ihrer Mutter nicht mehr gewährleistet ist.
Da Ihre Beschäftigung im April wieder endete, erhält sie nun Alg 1 und hat vorerst Wohngeld beantragt. Hier fällt sie allerdings durch die Plausibilitätsprüfung und hat ergänzend Alg 2 beantragt.
Dieses wurde zwar bewilligt, aber mit dem Vermerk, das die KdU nur noch für 1 Person übernommen werden, da Sie 2012 der Forderung eine angemessene Unterkunft zu suchen nicht belegt habe. Hilfebedürftigkeit wäre bei neuem befristetem Vertrag absehbar gewesen.
Meine Frage: Was heißt hier für 1 Person? Sie lebt alleine.
Was kann man machen, bzw wie begründet man hier einen Widerspruch?
Welche Gesetze ließen sich hier anwenden?
Könnte eventuell doch Wohngeld gezahlt werden? Den bescheid über Alg 2 muss sie dort einreichen.
Was vielleicht auch noch interessant ist: Sie war im ergänzenden Alg 2 Bezug während der Beschäftigung, da sie anfangs nicht genügend Einkommen erzielte (Teilzeit). Mit Vollzeit wurde dann das ALg 2 eingestellt, obwohl noch Anspruch bestand. Hier gegen hatten wir Widerspruch eingelegt und diese Angelegenheit wurde ans Sozialgericht geleitet, wovon wir erst bei der Vermittlung erfahren haben. Also keine Info des Jobcenters über die Weiterleitung ans Sozialgericht. Hier wurden die Kosten noch normal übernommen. Jetzt soll das nicht mehr sein.
Danke vorab schon mal für eure Hilfe!
Es geht hierbei um Mutter. Sie hat leider nur eine Saison bedingt Stelle, diese bereits seit mehreren Jahren.
Demnach erhält sie immer ein halbes Jahr Alg 1, im Folgejahr dann Alg 2.
Nun war Sie 2012 im Bezug von Alg 2 und wurde aufgefordert die Mietkosten zu senken. Da sie allerdings wusste, das sie ab August wieder Ihrer Beschäftigung nachgehen wird, hat sie das nicht getan.
Zudem kommt, das Ihre Mutter Pflegebedürftig ist und meine Mutter im gleichen Haus, aber einer eigenen Wohnung lebt. Sie kann dort gar nicht ausziehen, da dann die Betreuung Ihrer Mutter nicht mehr gewährleistet ist.
Da Ihre Beschäftigung im April wieder endete, erhält sie nun Alg 1 und hat vorerst Wohngeld beantragt. Hier fällt sie allerdings durch die Plausibilitätsprüfung und hat ergänzend Alg 2 beantragt.
Dieses wurde zwar bewilligt, aber mit dem Vermerk, das die KdU nur noch für 1 Person übernommen werden, da Sie 2012 der Forderung eine angemessene Unterkunft zu suchen nicht belegt habe. Hilfebedürftigkeit wäre bei neuem befristetem Vertrag absehbar gewesen.
Meine Frage: Was heißt hier für 1 Person? Sie lebt alleine.
Was kann man machen, bzw wie begründet man hier einen Widerspruch?
Welche Gesetze ließen sich hier anwenden?
Könnte eventuell doch Wohngeld gezahlt werden? Den bescheid über Alg 2 muss sie dort einreichen.
Was vielleicht auch noch interessant ist: Sie war im ergänzenden Alg 2 Bezug während der Beschäftigung, da sie anfangs nicht genügend Einkommen erzielte (Teilzeit). Mit Vollzeit wurde dann das ALg 2 eingestellt, obwohl noch Anspruch bestand. Hier gegen hatten wir Widerspruch eingelegt und diese Angelegenheit wurde ans Sozialgericht geleitet, wovon wir erst bei der Vermittlung erfahren haben. Also keine Info des Jobcenters über die Weiterleitung ans Sozialgericht. Hier wurden die Kosten noch normal übernommen. Jetzt soll das nicht mehr sein.
Danke vorab schon mal für eure Hilfe!