So, auf Anraten anderer Forenmitglieder ein neues Thema ... hoffe auf viele Tips, Anregungen und Hilfen !!! 
Ich bin erst seit einigen Tagen hier im Forum unterwegs und habe schon sehr viel Wissenswertes erfahren - nochmal danke an alle, die unermüdlich mit Rat und Tat zur Stelle sind !!!!!


Zum Sachverhalt:
alleinstehend, 1 Kind (seit Januar 18 Jahre, z.Zt. noch Schule), 60 m² große Wohnung, angemessene KdU des JC monatlich 369,-€ (gilt, glaub ich, für den gesamten Salzlandkreis)
Jetzt hab ich hier schon häufig gelesen, dass es für Alleinerziehende einen Wohnungsgrößenzuschlag von 10 m² gibt - demzufolge würden sich auch die KdU erhöhen!!
Von diesem Zuschlag hab ich vorher noch nie gehört, auch nicht, dass es hier im SLK so praktiziert wird, und trotz Suche hab ich im Netz nichts weiter gefunden als dieses hier:
https://www.vdwvdwg.de/uploads/media/0.685760001191844548ThesenpapierderWUSalzlandkreis115.06.07.pdf
Das ist mittlerweile 5 Jahre alt, aber es ist meines Erachtens nach erstaunlich, dass die Wohungsunternehmen damals schon der Meinung waren, die KdU für ALGII-Empfänger anzuheben, weil sie nicht in Relation zum (damals) aktuellen Mietpreisniveau stehen ...
und diese Preise sind ja seitdem nochmals gestiegen ...
Meine Frage
nun:
Ich hab nichts gefunden, was belegen würde, dass hier im SLK dieser Zuschlag für Alleinerziehende gewährt wird - gibt es da evtl. Stellen, wo man Auskunft verlangen kann?
Wenn dem tatsächlich so ist, dann musste ich (ausgehend ab Sept. 2011) zu Unrecht einen Eigenanteil aus dem Regelsatz zur Miete beisteuern! Welche Möglichkeiten habe ich dann, dieses Geld zurückzufordern und wie gehe ich da am besten vor?
Ich hoffe, damit wird auch anderen Forenmitgliedern aus dem SLK geholfen!!!
LG

Ich bin erst seit einigen Tagen hier im Forum unterwegs und habe schon sehr viel Wissenswertes erfahren - nochmal danke an alle, die unermüdlich mit Rat und Tat zur Stelle sind !!!!!



Zum Sachverhalt:
alleinstehend, 1 Kind (seit Januar 18 Jahre, z.Zt. noch Schule), 60 m² große Wohnung, angemessene KdU des JC monatlich 369,-€ (gilt, glaub ich, für den gesamten Salzlandkreis)
Jetzt hab ich hier schon häufig gelesen, dass es für Alleinerziehende einen Wohnungsgrößenzuschlag von 10 m² gibt - demzufolge würden sich auch die KdU erhöhen!!
Von diesem Zuschlag hab ich vorher noch nie gehört, auch nicht, dass es hier im SLK so praktiziert wird, und trotz Suche hab ich im Netz nichts weiter gefunden als dieses hier:
https://www.vdwvdwg.de/uploads/media/0.685760001191844548ThesenpapierderWUSalzlandkreis115.06.07.pdf
Das ist mittlerweile 5 Jahre alt, aber es ist meines Erachtens nach erstaunlich, dass die Wohungsunternehmen damals schon der Meinung waren, die KdU für ALGII-Empfänger anzuheben, weil sie nicht in Relation zum (damals) aktuellen Mietpreisniveau stehen ...
Meine Frage
Ich hab nichts gefunden, was belegen würde, dass hier im SLK dieser Zuschlag für Alleinerziehende gewährt wird - gibt es da evtl. Stellen, wo man Auskunft verlangen kann?
Wenn dem tatsächlich so ist, dann musste ich (ausgehend ab Sept. 2011) zu Unrecht einen Eigenanteil aus dem Regelsatz zur Miete beisteuern! Welche Möglichkeiten habe ich dann, dieses Geld zurückzufordern und wie gehe ich da am besten vor?
Ich hoffe, damit wird auch anderen Forenmitgliedern aus dem SLK geholfen!!!
LG