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Hallo
ich habe am 8.6.05 Widerspruch gegen die Absenkung der KdU eingereicht mit Hilfe von Janchen der mir damals den Widerspruch verfasst hat, hier nochmals danke dafür. Leider habe ich bis heute noch keinen Bescheid über den Widerspruch erhalten und die KdU wurde mir inzwischen um 40 € gekürzt. Was kann/soll ich jetzt machen. Eine einstweilige Verfügung oder soll ich am 8.9.05 eine Untätigkeitsbeschwerde machen, wenn ja wohin muss ich die richten oder kann ich mich schon bei einem Rechtsanwalt beraten lassen mit Beratungsschein ggf. Prozesskostenhilfe? Wie soll ich jetzt weiter machen? Wann könnte ich denn überhaupt die Untätigkeitsklage machen? Danke im voraus schon mal für eure Hilfe .
Herbert
ich habe am 8.6.05 Widerspruch gegen die Absenkung der KdU eingereicht mit Hilfe von Janchen der mir damals den Widerspruch verfasst hat, hier nochmals danke dafür. Leider habe ich bis heute noch keinen Bescheid über den Widerspruch erhalten und die KdU wurde mir inzwischen um 40 € gekürzt. Was kann/soll ich jetzt machen. Eine einstweilige Verfügung oder soll ich am 8.9.05 eine Untätigkeitsbeschwerde machen, wenn ja wohin muss ich die richten oder kann ich mich schon bei einem Rechtsanwalt beraten lassen mit Beratungsschein ggf. Prozesskostenhilfe? Wie soll ich jetzt weiter machen? Wann könnte ich denn überhaupt die Untätigkeitsklage machen? Danke im voraus schon mal für eure Hilfe .
Herbert