Eine Freundin bezieht Grusi. Vor wenigen Monaten bezog sie noch ALG II. Während ihres ALG II-Bezuges musste sie wegen Kündigung bei Eigenbedarf umziehen. Die Kaution für die neue Wohnung wollte sie aus ihrem Schonvermögen bezahlen, weil sie meinte, sie bekommt ja die Kaution für die vorhergehende Wohnung zurück. Es war ihre Entscheidung.
Und nun kam es so, dass der Eigentümer der vorhergehenden Wohnung die Kaution nicht zurückzahlen konnte und sie ihm den Gerichtsvollzieher nach einem halben Jahr hinschickte. Der konnte mit dem Eigentümer nur eine Ratenzahlung á 90 Euros monatlich vereinbaren, da der vorhergehende Eigentümer das Geld der Kaution verprasst hatte.
Nun bezieht meine Freundin monatlich 90 Euros Einkommen monatlich für einen längeren Zeitraum und meldete die Situation ihrem Grusi-Amt. M.E. ist die Kaution Teil des Schonvermögens.
Nun bekommt sie von ihrem Amt ein formloses Schreiben, dass die 90 Euros monatlich als Einkommen angerechnet werden und von der Leistung abgezogen werden. Es fehlt der Rechsbehelf, so dass kein Widerspruch möglich ist.
Was macht man nun? Direkt zum Gericht? Gibt es einen §, aus dem hervorgeht, dass das Geld der Kaution zum Schonvermögen gehört?
Und nun kam es so, dass der Eigentümer der vorhergehenden Wohnung die Kaution nicht zurückzahlen konnte und sie ihm den Gerichtsvollzieher nach einem halben Jahr hinschickte. Der konnte mit dem Eigentümer nur eine Ratenzahlung á 90 Euros monatlich vereinbaren, da der vorhergehende Eigentümer das Geld der Kaution verprasst hatte.
Nun bezieht meine Freundin monatlich 90 Euros Einkommen monatlich für einen längeren Zeitraum und meldete die Situation ihrem Grusi-Amt. M.E. ist die Kaution Teil des Schonvermögens.
Nun bekommt sie von ihrem Amt ein formloses Schreiben, dass die 90 Euros monatlich als Einkommen angerechnet werden und von der Leistung abgezogen werden. Es fehlt der Rechsbehelf, so dass kein Widerspruch möglich ist.
Was macht man nun? Direkt zum Gericht? Gibt es einen §, aus dem hervorgeht, dass das Geld der Kaution zum Schonvermögen gehört?