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ExUser 12040
Gast
Hallo,
mir wurde ein unverzinsliches Darlehn für die Kaution gewährt. Die Jobcenter überweist an den Vermieter.
Die Erstattung erfolgt, sobald ich keine Leistung mehr nach dem SGB II beziehe. Ratenzahlung wird dann vereinbart. Bei Aufgabe der Wohnung muss ich das Darlehn in einer Summe an die Jobcenter zurückzahlen. Zunächst verlangt die Jobcenter vom Vermieter das Geld zurück. Sollte die Zahlung ausbleiben bin ich zur Zahlung verpflichtet.
Ist das soweit korrekt?
verona
mir wurde ein unverzinsliches Darlehn für die Kaution gewährt. Die Jobcenter überweist an den Vermieter.
Die Erstattung erfolgt, sobald ich keine Leistung mehr nach dem SGB II beziehe. Ratenzahlung wird dann vereinbart. Bei Aufgabe der Wohnung muss ich das Darlehn in einer Summe an die Jobcenter zurückzahlen. Zunächst verlangt die Jobcenter vom Vermieter das Geld zurück. Sollte die Zahlung ausbleiben bin ich zur Zahlung verpflichtet.
Ist das soweit korrekt?
verona