Kautionsdarlehn

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E

ExUser 12040

Gast
Hallo,
mir wurde ein unverzinsliches Darlehn für die Kaution gewährt. Die Jobcenter überweist an den Vermieter.
Die Erstattung erfolgt, sobald ich keine Leistung mehr nach dem SGB II beziehe. Ratenzahlung wird dann vereinbart. Bei Aufgabe der Wohnung muss ich das Darlehn in einer Summe an die Jobcenter zurückzahlen. Zunächst verlangt die Jobcenter vom Vermieter das Geld zurück. Sollte die Zahlung ausbleiben bin ich zur Zahlung verpflichtet.

Ist das soweit korrekt?

verona
 
Wichtig ist erstmal nur die pünktliche Zahlung an den Vermieter. Und solange du im Leistungsbezug bist, kann die Jobcenter keine Tilgung verlangen. Auch eine monatliche Aufrechnung mit deinem Leistungsanspruch ist unzulässig. Wenn du irgendwann deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kannst (z.B. durch Arbeit), wird die Jobcenter natürlich das Geld zurückfordern. Aber Vorsicht, ohne Abtretungserklärung ist der Vermieter nicht berechtigt dir das Geld auszuzahlen.
 
[.........Aber Vorsicht, ohne Abtretungserklärung ist der Vermieter nicht berechtigt dir das Geld auszuzahlen.[/QUOTE]

Ich habe den Anspruch an die Jobcenter abgetreten. Sie haben ja auch bezahlt, denke ist soweit ok?!

Übrigens habe ich 350,-€ für die Instandsetzung meiner jetztigen Whg. erhalten. Hat der SB mich drauf aufmerksam gemacht, dass ich das beantragen kann. Ist doch mal was nettes, oder?
verona
 
Dann ist doch alles in Butter! Glückwusch zum reibungslosen Ablauf. Bei uns ist der Umzug in etwa 4 Wochen. Bin gespannt wie es mit der Erstausstattung und der Einzugsrenovierung ablaufen wird. Umzugsfirma und Kaution sind schon erledigt.
 
Gibt sogar eine Gewinnhoffnung. Die Kaution ist in der Höhe der Gestellung abgetreten. Der Vermieter hat die Kaution anber zu verzinsen. Wenn die kautin#on beim Auszug nicht benötigt wird, dann verbleiben die Zinsen beim Mieter.
 
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