Kautionsdarlehen: BMAS hat von nichts eine Ahnung

Leser in diesem Thema...

G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
(Vorgeschichte: Eine kleine Anfrage der Linksfraktion zu Kautionsdarlehen)
Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Antwort [PDF] fachlich komplett uninformiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kennt weder die Zahl der Betroffenen noch die Zeiträume der Leistungskürzungen. Dazu Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: "Hier wird jahrelang das Existenzminimum gekürzt. Dabei sind die Regelleistungen ohnehin schon künstlich kleingerechnet - woran sollen die Betroffenen denn noch sparen, am Essen? Die Bundesregierung hat noch nicht einmal versucht, das Ausmaß der Kürzungen herauszufinden. Damit demonstriert das Haus Nahles sein totales Desinteresse für Erwerbslose und Aufstockerinnen und Aufstocker."
Existenzminimum wird bei Umzug gekurzt: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 

humble

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Feb 2014
Beiträge
1.965
Bewertungen
6.491
Mir werden die 10% für ein Darlehen zu Genossenschaftsanteilen bereits seit 3 Jahren abgezogen, obwohl damals bei Bewilligung noch gar keine gesetzliche Regelung zu GA überhaupt existierte (erst 2016 eingeführt). Diese Kosten gehören eigentlich zur KDU, außerdem ist der Rückzahlungsanspruch des jc durch Abtretung ohnehin gesichert (wie im §42a (3) SGB II geregelt) und die GA-Zinsen jedes Jahr kassieren die ja auch ein.

Das sind inzwischen fast 1500 Euro, die mir seit Bewilligung von der Regelleistung fehlen. Frage mich gerade, ob ein Widerspruch bzw. Klage Sinn machen würde und ab wann die dann gelten sollte. Rückwirkend ab Bewilligung oder erst ab Anspruchsstellung.

Edit: Interessant finde ich in dem Bezug auch den §43 SGB II (4):
"Die Aufrechnung ist gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Sie endet spätestens drei Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der in Absatz 1 genannten Entscheidungen folgt."

Folgere ich richtig, dass das jc ohnehin maximal 3 Jahre aufrechnen darf, sprich Raten abziehen darf, egal welcher Art das Darlehen war?

Edit 2:
Tacheles hat sich übrigens auch zu dem Thema aktiv gezeigt und einen Aufruf gegen diese Aufrechnung gestartet. Es gibt dort auch Vorlagen zu einer "Rücknahme der Aufrechnungsbefugnis zum Download".

Ich werde mich da genauer einlesen und dem Thema nachgehen, ggf. die Sache in meinem Fall durchziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten