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ExitUser
Gast
Habe bei der Jobcenter schriftlich gegen Bestätigung angezeigt, dass ich vor habe ein höherwertiges Wirtschaftsgut zu kaufen. Es geht um zwei Musikerboxen im Wert von je 499 EURO.
Laut gängigen Bescheiden ist das bei nicht widerkehrenden Investitionen notwendig. Die kompetenten Mitarbeiter der Jobcenter wollen schließlich zunächst prüfen, ob die Anschaffungen tatsächlich notwendig sind.
Das ist 30 Tage her.
Eingetreten ist dass, was ich eigentlich schon vorher wusste- nämlich NICHTS.
Keine Antwort! Rein gar nichts!
Mein Händler schreibt mir jetzt einen Schrottschein (Geräte defekt und nicht mehr zu reparieren) und ich kaufe die Dinger.
Wozu gibt es eigentlich diese sinnfreien Vorschriften, wenn die Ämter eh nicht darauf reagieren?
Laut gängigen Bescheiden ist das bei nicht widerkehrenden Investitionen notwendig. Die kompetenten Mitarbeiter der Jobcenter wollen schließlich zunächst prüfen, ob die Anschaffungen tatsächlich notwendig sind.
Das ist 30 Tage her.
Eingetreten ist dass, was ich eigentlich schon vorher wusste- nämlich NICHTS.
Keine Antwort! Rein gar nichts!
Mein Händler schreibt mir jetzt einen Schrottschein (Geräte defekt und nicht mehr zu reparieren) und ich kaufe die Dinger.
Wozu gibt es eigentlich diese sinnfreien Vorschriften, wenn die Ämter eh nicht darauf reagieren?