Gartenzwerg
Elo-User*in
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Hallo,
ich frage hier für einen Freund und erhoffe mir Tipps von euch für ein Erwiederungsschreiben an das JC.
Also, dieser besagte Freund bekam ein Schreiben mit folgendem Satz:
Was dabei für uns fragwürdig ist:
1. Der Termin ist an einem Werktag vormittags, also während der Arbeitszeit. Kann man ohne Nachteile einen Termin für Berufstätige verlangen, auch wenn man aktuell noch keinen festen Kundentermin für diesen Zeitpunkt nachweisen kann? Natürlich kann der Selbständige seine Termine selbst gestalten, aber im Zweifelsfalle könnte das ja auch zu Verdienstausfall führen.
2. wurde bereits eine schätzende EKS eingesandt. Was wollen die denn noch alles an Unterlagen für eine Schätzung haben und noch dazu prüffähig? Was reicht ihr da so ein?
3. wollen die die Vorlage eines Kassenbuchs, welches dieser Freund aber gar nicht führt. Meines Wissens nach ist er als Kleingewerbetreibender auch gar nicht zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet oder?
Bin sehr dankbar für Hinweise auf Paragraphen, Links zu Urteilen oder andere wissenswerten Fakten.
Danke
ich frage hier für einen Freund und erhoffe mir Tipps von euch für ein Erwiederungsschreiben an das JC.
Also, dieser besagte Freund bekam ein Schreiben mit folgendem Satz:
Bitte legen Sie zum Termin Ihr Kassenbuch vor und Unterlagen aus denen die zukünftige Entwicklung Ihrer selbständigen Tätigkeit prüffähig nachvollzogen werden kann.
Was dabei für uns fragwürdig ist:
1. Der Termin ist an einem Werktag vormittags, also während der Arbeitszeit. Kann man ohne Nachteile einen Termin für Berufstätige verlangen, auch wenn man aktuell noch keinen festen Kundentermin für diesen Zeitpunkt nachweisen kann? Natürlich kann der Selbständige seine Termine selbst gestalten, aber im Zweifelsfalle könnte das ja auch zu Verdienstausfall führen.
2. wurde bereits eine schätzende EKS eingesandt. Was wollen die denn noch alles an Unterlagen für eine Schätzung haben und noch dazu prüffähig? Was reicht ihr da so ein?
3. wollen die die Vorlage eines Kassenbuchs, welches dieser Freund aber gar nicht führt. Meines Wissens nach ist er als Kleingewerbetreibender auch gar nicht zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet oder?
Bin sehr dankbar für Hinweise auf Paragraphen, Links zu Urteilen oder andere wissenswerten Fakten.
Danke