Kapiere gar nichts mehr. Heizen mit Gas und Warmwasser mit Strom

Leser in diesem Thema...

Disco Stu

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Nov 2008
Beiträge
317
Bewertungen
92
Ich muss gestehen, dass ich ziemlich auf dem Schlauch stehe mit der neuen Gesetzesänderung und den betreffenden Warmwasser- bzw. Heizkosten.

Für mich sind zu viele Faktoren nicht klar.

Wir heizen unsere Wohnung seit 2008 mit Gas mittels einer Gastherme.
Unser Warmwasser hingegen, müssen wir leider über einen Durchlauferhitzer, also mit Strom, erwärmen.

Wie ist das nun mit dem neuen Gesetz?

Die Regelsätze werden ja vom Jobcenter automtisch neu errechnet und dann (wenn Gott will) gezahlt bzw. nachgezahlt.

Wie sieht das aber nun mit den Anpassungen bzgl. KdU (Warmwasser und Heizung) aus, von der hier immer geschrieben wird?

Gibt es auch eine automatischen Anpassung der KdU ???


Oder muss man dem Jobcenter jetzt etwas neu erklären über die Heizkosten mit Gas bzw. die Warmwasserkosten mit Strom?

Das JobCenter weiß ja nicht, dass wir unser Warmwasser mit Strom erwärmen.

Und was ist mit den Stromkosten für die Gastherme?

Bei uns laufen alle Geräte, also auch die Gastherme, über einen einzigen Stromzähler.

Wie will man den Stromverbrauch der Gastherme bestimmen?

Was müssen wir eigentlich jetzt dem Jobcenter zur neuen Gesetzeslage und unseren Gegebenheiten in der Wohnung mitteilen?
 
Du bekommst eine Pauschale für die Warmwasserbereitung. Das JC müsste wissen, dass du einen elektrischen Durchlauferhitzer hast.

Sonst hätten sie dir bis jetzt eine Pauschale vom Gasabschlag abgezogen.

Stromkosten der Heiztherme waren auch bisher zu erstatten, aber das passiert nur auf Antrag. Dann werden Durchschnittswerte für deine Therme zur Berechnung verwendet.
 
Du bekommst eine Pauschale für die Warmwasserbereitung.
Nachfrage:
Verstehe ich das richtig? Die Pauschale für Warmwasserbereitung gibts es jetzt erst nach der Gesetzesänderung? Oder gab es die bereits nach alter Gesetzeslage?


Das JC müsste wissen, dass du einen elektrischen Durchlauferhitzer hast.

Sonst hätten sie dir bis jetzt eine Pauschale vom Gasabschlag abgezogen.

Woher soll das Jobcenter wissen, dass wir unser Wasser mit Duchlauferhitzer erwärmen? Wir hatten das nie mitgeteilt, weil wir annahmen, dass die Stromkosten sowieso nur im Regelsatz abgegolten werden.
Wir bekommen in Berlin max. 444 Euro für KdU . Gemäß unserer Miete (410€ + 70€ Gas = 480€) lagen und liegen wir bereits 36 Euro über dem Betrag den das JobCenter überhaupt bewilligt, seit dem wir in der Wohnung wohnen.



Stromkosten der Heiztherme waren auch bisher zu erstatten, aber das passiert nur auf Antrag. Dann werden Durchschnittswerte für deine Therme zur Berechnung verwendet.
D.h. ich müsste eventuell für den zurückliegenden Mietzeitraum seit 2008 einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten der Heiztherme stellen?
 
Als wir unseren Erstantrag im Jahr 2006 gestellt hatten, wohnten wir noch in einer Wohnung ohne Warmwasserbereitung mittels Durchlauferhitzer. Da wohnten wir noch in einer Wohnung mit Fernwärme.

Erst nach einem Umzug 2008 sind wir in eine Wohnung gezogen mit Durchlauferhitzer für's Warmwasser und Gas für die Heizung. Da lief aber das ALG II bereits schon 2 Jahre.
Nach dem Umzug kam es also nie zu einer Mitteilung, dass wir die Warmwasserbereitung seit 2008 mit Strom beziehen. Und Strom war ja für uns immer im Regelsatz abgedeckt.

Wir erhalten in Berlin von anfang an nur maximal 444,- Euro für KdU . So wie es in Berlin maximal gezahlt wird.

Gasnachzahlungen am Ende des Jahres müssen wir immer selbst tragen. Das Jobcenter lehnt jedes Jahr die Übernahme der Gasnachzahlungen für Heizung mit der Begründung ab, dass in Berlin maximal 444,- Euro für KdU gezahlt wird. Mehr nicht. Der Rest ist unser Problem.

Wir müssen also Ende des Jahres die Stromnachzahlungen (für Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer) + Strom für die Gastherme + Normalstrom für alle anderen Geräte, Licht, etc.) sowie die Gasnachzahlungen für die Heizung immer selbst tragen, da das JobCenter kein Cent mehr zahlt, als diese 444,- Euro für die KdU .
 
Wir müssen also Ende des Jahres die Stromnachzahlungen (für Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer) + Strom für die Gastherme + Normalstrom für alle anderen Geräte, Licht, etc.) sowie die Gasnachzahlungen für die Heizung immer selbst tragen, da das JobCenter kein Cent mehr zahlt, als diese 444,- Euro für die KdU .
Und das habt ihr auch klaglos hingenommen, oder?
 
Bezüglich des Thermenstroms müsstest du einen Überprüfungsantrag gegen die ensprechenden Bescheide stellen. Das geht leider jetzt nur noch für das vergangene und laufende Jahr. Der Rest ist futsch.

Ansonsten bekommt ihr die Pauschale von 2,3 % des RS für die Warmwasserbereitung mit Strom rückwirkend zum 01.01.11, wenn ich da noch auf dem neusten Stand bin.
 
Bezüglich des Thermenstroms müsstest du einen Überprüfungsantrag gegen die ensprechenden Bescheide stellen. Das geht leider jetzt nur noch für das vergangene und laufende Jahr. Der Rest ist futsch.
Bis zum 31. März kann man noch Überprüfungsantrag für 4 zurückliegende Jahre (und x Monate) stellen, wenn das neue SGB II in diesem Monat noch verkündet wird. Ab dem Ersten des Folgemonats wäre dann Schluss mit den 4 Jahren (§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 77 Abs. 13 SGB II neu)
 
Bis zum 31. März kann man noch Überprüfungsantrag für 4 zurückliegende Jahre (und x Monate) stellen, wenn das neue SGB II in diesem Monat noch verkündet wird. Ab dem Ersten des Folgemonats wäre dann Schluss mit den 4 Jahren (§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 77 Abs. 13 SGB II neu)
eine Frage zu Ü Antrag, wenn der abgelehnt wurde (gestern) ich nun aber in Klage gehe,gilt das dann noch rückwirkend für die vierJahre?
 
Zurück
Oben Unten