AW: Kann mir jemand helfen meinen Hungerlohn für Dezember(Brutto) auszurechnen ? Dank
Ich bitte euch

Lest doch einfach mal den Ablauf nach. Dann entdeckt ihr auch, dass ihr euch widersprecht.
Ich helfe euch beim Ablauf gerne
Hartzeola zunächst nur Hinweis, dass es versch. Methoden gibt, #2
dann in #6
Ich dann in #8 Link zu Lst.richtlinie, bzw Unterpunkt
"Berechnung des Teilmonatsentgelts für den Teillohnzahlungszeitraum" Teillohnzahlungszeiträume im lohnsteuerlichen Sinne
und dort steht ebenfalls unter "
Verfahren zur Berechnung zur Berechnung des Teilmonatsentgelts bei Zahlung eines festen Monatslohns:" Gibt es keine Regelung durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag, ist die arbeitstägliche Berechnungsmethode anzuwenden.
[/I]
Dann erst kam Hartzeola mit #9 und Link zu Anwalt. Dort wurde aber nicht die wichtige Passage zitiert, sondern dies hier
Zitat:
Diese Berechnung des Bruttoverdienstes kann dabei aber grundsättzlich nach verschiedenen Methoden erfolgen. Welche der verscheidenen Berechnungsmethode anzuwenden ist, kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Sollte in Ihrem Fall also entweder ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorliegen, ist dies bindend und auf Ihren Fall zwingend anzuwenden. ob es solche Regelungen gibt, sollten Sie in der letzten Arbeitswoche herausfinden.
aber nicht, dass bei fehlender Regelung die Arbeitstagmethode anzuwenden ist. Das steht aber auch in ihrem Link, aber ein bisschen weiter unten.
Also auch der RA aus ihrem Link schreibt:
Liegt bisher gar keine Regelungen vor, sollte die arbeitstägliche Bezugsmethode angewendet werden.
Da steht nichts anderes, als das, was Hartzeola auch hier bereits ausführlich dargestellt hat, nämlich ...
Zitat:
Gibt es keine Regelung durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag, ist die arbeitstägliche Berechnungsmethode anzuwenden.
Richtig!! Das steht da, aber es wurde von ihr nicht zitiert
Die Lohnsteuerrichtlinie hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Bruttolohns, theoretisch könnte der AG sogar für Teilmonate das vereinbarte Bruttoentgelt komplett auszahlen.
Lediglich die Ermittlung der zu zahlenden Lohnsteuer ist dort verbindlich vorgeschrieben.
Eben doch! Wenn du schon zitierst, dann solltes du es eigentlich auch verstehen. Da steht doch
Gibt es KEINE Regelungen IST die Arbeitstagmethode anzuwenden
Es gibt zwar verschiedenen Methoden, die geregelt werden können und dann gleichbleibend angewandt werden müssen. Gibt es diese Regelungen aber nicht, muss die abeitstägliche Methode genommen werden.
Das ist doch ganz deutlich beschrieben. Und zwar in beiden Quellen identisch!!
Und nun dementierst du das? Und Hartzeola gibt dir blind ein Danke nach dem Motto, Hauptsache Mamato eine reingedrückt und widersprochen *rofl*
Die zwingende Andersberechnung kann ich im Beispiel "Arbeitstägliche Berechnungsmethode" auf keinen Fall feststellen.
Tja, dann liest du entweder selektiver oder bist anscheinend besser informiert als der Anwalt und die Seite Lohn-info.de.
Da bin ich natürlich machtlos.
Am korrektesten wäre die Berechnung, wenn man die Arbeitszeit zu Grunde legt und diese dann anteilig berechnet, nach der Formel 4,35 für einen Monat. Was ebenfalls vorgeschrieben ist, sofern TV nichts anderes bestimmt.
Zeitberechnungen bei der Lohnabrechnung