Scheinbar kann man drum streiten, ob ein neuer Stuhl notwendig, unvermeidbar und angemessen ist.
Nein, kann man eben nicht, weil das Jobcenter eben genau das gar nicht zu entscheiden hat, weil es in der Regel wohl kaum wissen kann, was notwendig / unvermeidbar ist, wenn es gar nicht weiß, ob der vorherige Stuhl unbrauchbar geworden ist, oder vielleicht vorher gar kein hinreichender solcher Stuhl vorhanden war.
Und ich gehe mal davon aus, dass die dazu auch keinen Besuch bei dir abhielten, um das ggf. auch nur ansatzweise beurteilen zu können.
Du zitierst doch sogar ganz richtig die Richtlinie der AfA dafür, und die lautet deutlich nachlesbar ausschliesslich:
Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist.
Dort steht deutlich erkennbar aber rein gar nichts davon, dass die
ohne eigene gesicherte Kenntnis des Vorhandenseins oder eines möglichen Nichtvorhandenseins / eines Deffektseins eines solchen Stuhles entscheiden können / dürfen, ob überhaupt die Notwendigkeit der Anschaffung besteht, sondern nur ob es dann ggf. als Ausgabe
(also die Angemessenheit des Wertes der Anschaffung) anerkannt werden kann.
Lediglich aus feuchten Wunschträumen zusammenfantasierte Vermutungen des SB am JC sind keine belastbare Einschätzungsgrundlage für das Jobcenter bzw. können im Falle der willkürlichen Einbeziehung, zwecks mutwilliger Verweigerung, sogar als vorsätzlich wahrheitswidrige Behauptung mit Schädigungsabsicht angesehen werden.
Ich weiß auch nicht, warum du völlig sinnfrei mit denen am JC darüber palavern
(diskutieren) willst. Da du hier im Forenbereich für Selbständigkeit schreibst, agiere dann doch auch so wie ein Selbständiger, und frage und bitte nicht lange beim JC, sondern fordere dort auf und beantrage.
Setze die Kosten in der EÜR mit ein und dann wirst du irgendwann einen Bescheid bekommen
(müssen = da Bescheidungspflicht bei abschliessender EKS).
Und wenn dir die Anschaffung nicht anerkennend berücksichtigt wurde, dann machst du eben ein Widerspruchverfahren und ggf. ein Feststellungsverfahren am SG
(und fertig ist die Laube).