Hallo zusammen,
ich hab zwar nur eine kurze und kleine Frage. Muss aber trotzdem, zum besseren Verständnis, ein bisschen ausholen.
Ich war in den letzten Jahren mehrmals arbeitslos, habe sowohl ALG I und ALG II bezogen und habe jedesmal als "Wiedereingliederungsmaßnahme" ein Bewerbungstraining/Vermittlungscoaching mitgemacht. Im letzten Jahr (2016) habe ich ALG I bezogen und wieder ein Bewerbungstraining von Februar 2016 bis August 2016 mitgemacht. Meine Sachbearbeiterin wollte mich danach wieder zu diesem Bewerbungstraining schicken. Ich habe ihr im mündlichen Gespräch bereits gesagt, "dass das keinen Sinn macht, weil ich da nicht neues lerne"! (sinngemäß) Zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch gar nichts vom Gerichtsurteil bezüglich "Unzumutbarkeit". Ein paar Wochen später kam überraschenderweise die schriftliche Aufforderung wieder zu diesem Bewerbungstraining.
Ich hab dann ein bisschen recherchiert und habe daraufhin Widerspruch mit der Begründung eingelegt, weil es gemäß einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 15.07.2008 (AZ: L 14 B 568/08 AS ER ) unzumutbar ist, wenn man eine Maßnahme zugewiesen bekommt, wo man "keine neuen Inhalte vermittelt bekommt". Der Widerspruch wurde abgeschmettert, weil die Zuweisung "kein Verwaltungsakt dargestellt hat!" (sinngemäß)
Daraufhin habe ich eine Fachaufsichtsbeschwerde und eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Geschäfsführung der Agentur für Arbeit und an die Teamleiterin der Sachbearbeiterin geschickt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich geschrieben, weil die Sachbearbeiterin bei meiner Anfrage, an wen ich eine Fachaufsichtsbeschwerde schicken kann, total unverschämt war. Von der Geschäfsführung habe ich nie eine Antwort erhalten. (Hab ich irgendwie auch nicht erwartet). Von der Teamleiterin kam die Antwort, dass mir die Maßnahme deswegen zugewiesen wurde, "damit ich englisch lerne, da dies meine Chancen als Sachbearbeiter auf dem Arbeitsmarkt erhöhen würde!". (Sinngemäß verkürzt wieder gegeben)
Ich muss jetzt diese Woche ALG II beantragen und habe die Befürchtung, dass man mich wieder in dieses Bewerbungstraining/Vermittlungscoaching schicken möchte.
Jetzt die alles entscheidende Preisfrage: Kann mich das Jobcenter, als Sachbearbeiter, dazu verdonnern englisch zu lernen?
Herzlichen Dank für das durchlesen meines Beitrags und Eure Hilfe .
Herzliche Grüße
Mogli
ich hab zwar nur eine kurze und kleine Frage. Muss aber trotzdem, zum besseren Verständnis, ein bisschen ausholen.
Ich war in den letzten Jahren mehrmals arbeitslos, habe sowohl ALG I und ALG II bezogen und habe jedesmal als "Wiedereingliederungsmaßnahme" ein Bewerbungstraining/Vermittlungscoaching mitgemacht. Im letzten Jahr (2016) habe ich ALG I bezogen und wieder ein Bewerbungstraining von Februar 2016 bis August 2016 mitgemacht. Meine Sachbearbeiterin wollte mich danach wieder zu diesem Bewerbungstraining schicken. Ich habe ihr im mündlichen Gespräch bereits gesagt, "dass das keinen Sinn macht, weil ich da nicht neues lerne"! (sinngemäß) Zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch gar nichts vom Gerichtsurteil bezüglich "Unzumutbarkeit". Ein paar Wochen später kam überraschenderweise die schriftliche Aufforderung wieder zu diesem Bewerbungstraining.
Ich hab dann ein bisschen recherchiert und habe daraufhin Widerspruch mit der Begründung eingelegt, weil es gemäß einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 15.07.2008 (AZ: L 14 B 568/08 AS ER ) unzumutbar ist, wenn man eine Maßnahme zugewiesen bekommt, wo man "keine neuen Inhalte vermittelt bekommt". Der Widerspruch wurde abgeschmettert, weil die Zuweisung "kein Verwaltungsakt dargestellt hat!" (sinngemäß)
Daraufhin habe ich eine Fachaufsichtsbeschwerde und eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Geschäfsführung der Agentur für Arbeit und an die Teamleiterin der Sachbearbeiterin geschickt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich geschrieben, weil die Sachbearbeiterin bei meiner Anfrage, an wen ich eine Fachaufsichtsbeschwerde schicken kann, total unverschämt war. Von der Geschäfsführung habe ich nie eine Antwort erhalten. (Hab ich irgendwie auch nicht erwartet). Von der Teamleiterin kam die Antwort, dass mir die Maßnahme deswegen zugewiesen wurde, "damit ich englisch lerne, da dies meine Chancen als Sachbearbeiter auf dem Arbeitsmarkt erhöhen würde!". (Sinngemäß verkürzt wieder gegeben)
Ich muss jetzt diese Woche ALG II beantragen und habe die Befürchtung, dass man mich wieder in dieses Bewerbungstraining/Vermittlungscoaching schicken möchte.
Jetzt die alles entscheidende Preisfrage: Kann mich das Jobcenter, als Sachbearbeiter, dazu verdonnern englisch zu lernen?
Herzlichen Dank für das durchlesen meines Beitrags und Eure Hilfe .
Herzliche Grüße
Mogli