Hallo zusammen...
ich möchte gerne von euch wissen, ob mein Sohn mit seinem 450 Euro Job (sind genau 450) nicht aus der Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden kann...!?
Er überbrückt bis zum nächsten Jahr und sucht parallel zur momentanen Arbeit eine Ausbildungsstelle. Jetzt ist es so, dass der SB mit dem 450 Euro Job nicht zufrieden ist, sondern möchte, dass er Vollzeit arbeiten geht und ihn 'bedrängt' sich weiter zu bewerben.
Ich habe ein wenig quergelesen: insofern er seinen Bedarf doch durch seinen Verdienst decken kann, kann er doch aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet werden, oder sehe ich das falsch?
Wie kann ich am Do im Gespräch arguentieren, wenn er darauf bestehen sollte bzw. dies so in der EGV verankern will?
Der Gesamtbedarf meines Sohnes liegt bei 546,98 Euro
Sein Verdienst liegt bei 450,00 Euro
Demzufolge liegt er mit seinem Verdienst etwas darunter. Würde in diesem Falle das Kindergeld von 194,00 Euro dazugerechnet werden, oder nicht? Und der 'Überschuss' (also was zuviel ist), dann quasi wieder bei mir als Einkommen angerechnet werden?
Letztendlich würde er ja auch mit einem Teilzeitjob aus der Bedarfsgemeinschaft fallen, ein Vollzeitjob ist doch dazu nicht zwingend nötig, oder?
Vielleicht könnt ihr mir da ein paar Tipps geben.
Viele Grüße und danke schon mal
Waldeule
ich möchte gerne von euch wissen, ob mein Sohn mit seinem 450 Euro Job (sind genau 450) nicht aus der Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden kann...!?
Er überbrückt bis zum nächsten Jahr und sucht parallel zur momentanen Arbeit eine Ausbildungsstelle. Jetzt ist es so, dass der SB mit dem 450 Euro Job nicht zufrieden ist, sondern möchte, dass er Vollzeit arbeiten geht und ihn 'bedrängt' sich weiter zu bewerben.
Ich habe ein wenig quergelesen: insofern er seinen Bedarf doch durch seinen Verdienst decken kann, kann er doch aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet werden, oder sehe ich das falsch?
Wie kann ich am Do im Gespräch arguentieren, wenn er darauf bestehen sollte bzw. dies so in der EGV verankern will?
Der Gesamtbedarf meines Sohnes liegt bei 546,98 Euro
Sein Verdienst liegt bei 450,00 Euro
Demzufolge liegt er mit seinem Verdienst etwas darunter. Würde in diesem Falle das Kindergeld von 194,00 Euro dazugerechnet werden, oder nicht? Und der 'Überschuss' (also was zuviel ist), dann quasi wieder bei mir als Einkommen angerechnet werden?
Letztendlich würde er ja auch mit einem Teilzeitjob aus der Bedarfsgemeinschaft fallen, ein Vollzeitjob ist doch dazu nicht zwingend nötig, oder?
Vielleicht könnt ihr mir da ein paar Tipps geben.
Viele Grüße und danke schon mal

Waldeule