Man wird von seinem Arbeitgeber wegen vertragswidrigen Verhaltens fristlos gekündigt, was normalerweise eine Dreimonatssperre auslösen würde, hat aber wegen zu geringer Anwartschaftszeit keinen ALG1-Anspruch, so daß man in ALG2 geht, mit dreimonatiger 30%-Sanktion. Man geht nun wieder in Arbeit, und arbeitet solange dort daß ein neuer ALG1-Anspruch entsteht, wird aber dann ordentlich gekündigt. Hat bei der Bewiligung des ALG1 die Kündigung durch den vorletzten Arbeitgeber noch irgendeine Bedeutung ? Oder zählt dann nur noch die letzte Kündigung ?
Ergänzende Frage: Wieviel Monate ALG1-Anspruch hat man, wenn man in den letzten 24 Monaten insgesamt 14 Monate sv.pflichtig beschäftigt war ?
Ergänzende Frage: Wieviel Monate ALG1-Anspruch hat man, wenn man in den letzten 24 Monaten insgesamt 14 Monate sv.pflichtig beschäftigt war ?