Hallo zusammen,
ich bitte um kurze Hilfe/Beurteilung meiner Situation.
Mein ALG1 läuft noch bis Ende September.
Ich habe eine mehrwöchige Maßnahme abgeleistet und habe zu Beginn schon aufgrund zu später Meldung/Eigenkündigung 12 Wochen Sperrzeit erhalten.
Von meinem SB habe ich ca. 25 Vermittlungsvorschläge erhalten in einem Zeitraum von insgesamt etwa 8 Monaten.
Ich habe mich darauf immer beworben, mal mehr, mal weniger gut.. Ich habe in der Jobbörse aber immer brav meinen Status geändert, also mich definitiv zurückgemeldet.
Vor ein paar Monaten habe ich eine EGV erhalten, in der stand die Vorgabe, mindestens 2 Bewerbungen pro Woche zu schreiben. Ich habe diese nicht zurückgeschickt! Es kam darauhin auch kein Verwaltungsakt oder sowas, nie wieder von gehört.
Nun, etwa 1 Monat vor Ende werde ich gebeten, zu einem Termin zu erscheinen, mit dem Nachweis meiner Bewerbungsaktivitäten (Kopien der Bewerbungsanschreiben, etc..) mitzubringen.
Meine große Sorge: Kann mir, wenn ich dem nicht nachkomme, rückwirkend noch eine Sperrzeit verhängt werden?
Wenn mir unterstellt wird, ich hätte mich nicht beworben, oder nicht richtig beworben?
Meine Bewerbungen waren mal mehr, mal weniger besser.. Ihr wisst was ich meine.
Wie würdet ihr am besten damit umgehen?
Wenn ich dort nicht erscheine, bekomme ich eine Woche Sperrzeit. Aber ich würde dann ja direkt die nächste erhalten, oder?
Ich hoffe, mir kann jemand mal seine Meinung sagen, bzw. wie er sich am besten verhalten würde.
Wie gesagt, es sind noch 5 Wochen, dann ist es sowieso durch.
ich bitte um kurze Hilfe/Beurteilung meiner Situation.
Mein ALG1 läuft noch bis Ende September.
Ich habe eine mehrwöchige Maßnahme abgeleistet und habe zu Beginn schon aufgrund zu später Meldung/Eigenkündigung 12 Wochen Sperrzeit erhalten.
Von meinem SB habe ich ca. 25 Vermittlungsvorschläge erhalten in einem Zeitraum von insgesamt etwa 8 Monaten.
Ich habe mich darauf immer beworben, mal mehr, mal weniger gut.. Ich habe in der Jobbörse aber immer brav meinen Status geändert, also mich definitiv zurückgemeldet.
Vor ein paar Monaten habe ich eine EGV erhalten, in der stand die Vorgabe, mindestens 2 Bewerbungen pro Woche zu schreiben. Ich habe diese nicht zurückgeschickt! Es kam darauhin auch kein Verwaltungsakt oder sowas, nie wieder von gehört.
Nun, etwa 1 Monat vor Ende werde ich gebeten, zu einem Termin zu erscheinen, mit dem Nachweis meiner Bewerbungsaktivitäten (Kopien der Bewerbungsanschreiben, etc..) mitzubringen.
Meine große Sorge: Kann mir, wenn ich dem nicht nachkomme, rückwirkend noch eine Sperrzeit verhängt werden?
Wenn mir unterstellt wird, ich hätte mich nicht beworben, oder nicht richtig beworben?
Meine Bewerbungen waren mal mehr, mal weniger besser.. Ihr wisst was ich meine.
Wie würdet ihr am besten damit umgehen?
Wenn ich dort nicht erscheine, bekomme ich eine Woche Sperrzeit. Aber ich würde dann ja direkt die nächste erhalten, oder?
Ich hoffe, mir kann jemand mal seine Meinung sagen, bzw. wie er sich am besten verhalten würde.
Wie gesagt, es sind noch 5 Wochen, dann ist es sowieso durch.