Guten Abend alle zusammen!
Vorne weg, ich wohne noch bei meinen Eltern daher ist das Folgende ein reine Interessensfrage:
Wie ich öfter zu lesen bekam, muss bei einem Umzug in eine Wohnung bzw. wird bei Umzug eine sog. "Kaution" verlangt. Diese beträgt i.d.R. 3x montl. Kaltmieten. Wenn ich mich hier so umgucke sind wir da schnell bei über 1.000 Euro. Ich lese oft das diese als Darlehen übernommen wird und somit monatlich mit 10% zurückgezahlt werden muss - finde ich von der Logik her zum schreien dämlich - daher sprach ich einen Kollegen von mir an, welcher Hauptberuflich ALG II Empfänger, meist psychisch Erkrankte, betreut. Da er dies seit über 10 Jahren tut hat er nun auch schon einen Haufen Erfahrung mit diesem tollen System angesammelt. Daher sprach ich ihn bezüglich der Kaution an und wie man diese Umgehen kann, da ich es für selten Unsinnig halte, das das JC Geld vorrausstreckt, anstatt es sich einfach vom Vermieter zurückzuholen. Oder Praktischer gesagt: JC zahlt Vermieter 1.000€ und holt sich dies zurück, wenn ALG II Empfänger auszieht oder holt es sich zurück, sollte der Empfänger in Erwerbsarbeit starten. Daher nannte er mir die "Kautionsgarantie" diese konnte ich nicht finden, ich vermute er meinte die Kautionsgarantie. Er sagte mir, hier wäre es so, dass das JC die Kaution an den Vermieter zahlt ohne das der ALG II Empfänger es zurückzahlen muss. Dies würde er mit seinen Klienten immer tun.
PS: Da es sich wie oben gesagt um eine reine Interesse/Wissensfrage handelt, habe ich sie in den allgemeinen Bereich gepackt.
Vorne weg, ich wohne noch bei meinen Eltern daher ist das Folgende ein reine Interessensfrage:
Wie ich öfter zu lesen bekam, muss bei einem Umzug in eine Wohnung bzw. wird bei Umzug eine sog. "Kaution" verlangt. Diese beträgt i.d.R. 3x montl. Kaltmieten. Wenn ich mich hier so umgucke sind wir da schnell bei über 1.000 Euro. Ich lese oft das diese als Darlehen übernommen wird und somit monatlich mit 10% zurückgezahlt werden muss - finde ich von der Logik her zum schreien dämlich - daher sprach ich einen Kollegen von mir an, welcher Hauptberuflich ALG II Empfänger, meist psychisch Erkrankte, betreut. Da er dies seit über 10 Jahren tut hat er nun auch schon einen Haufen Erfahrung mit diesem tollen System angesammelt. Daher sprach ich ihn bezüglich der Kaution an und wie man diese Umgehen kann, da ich es für selten Unsinnig halte, das das JC Geld vorrausstreckt, anstatt es sich einfach vom Vermieter zurückzuholen. Oder Praktischer gesagt: JC zahlt Vermieter 1.000€ und holt sich dies zurück, wenn ALG II Empfänger auszieht oder holt es sich zurück, sollte der Empfänger in Erwerbsarbeit starten. Daher nannte er mir die "Kautionsgarantie" diese konnte ich nicht finden, ich vermute er meinte die Kautionsgarantie. Er sagte mir, hier wäre es so, dass das JC die Kaution an den Vermieter zahlt ohne das der ALG II Empfänger es zurückzahlen muss. Dies würde er mit seinen Klienten immer tun.
PS: Da es sich wie oben gesagt um eine reine Interesse/Wissensfrage handelt, habe ich sie in den allgemeinen Bereich gepackt.