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Mir (ALG2) wurde mündlich eine Maßnahme angedroht. Mehr ist noch nicht passiert.
Jetzt habe ich mich reichlich informiert.
- die Zuweisung, wenn sie überhaupt eine Zuweisung ist, muss vom Jobcenter bestimmt sein. Nicht erst der Träger darf sie bestimmen.
- Ich muss prüfen können, ob sie zumutbar ist und meine Hilfsbedürftigkeit verringert.
- Sie muss begründet sein.
- Eigene Widersprüche an JC und Träger gegen Datenweitergabe an dritte (Vorlagen im Forum).
- Nichts unterschreiben (auch keine Fahrtkostenabtretung), sondern auf Zeit zum Überprüfen bestehen.
- Dem Träger sagen, dass man teilnehmen wird aber gleichzeitig dagegen klagen wird.
- Auf Teilnahme bestehen bis die Polizei kommt oder schriftlich geben lassen, dass ohne weitere Unterschriften keine Teilnahme möglich ist.
- Auf ESF -Finanzierung prüfen, weil dann ist es sowieso freiwillig.
- widersprechen/klagen
Jetzt aber folgendes:
Es kommt für mich nicht in Frage, auf eigene Kosten da hinzugehen.
Kann man gefahrlos seinen Otto in die Anwesenheitsliste des Trägers setzen für die Erstattung der Fahrtkosten vom Amt?
Oder wird das eventuell als akzeptieren der Maßnahme oder Maßnahme Antritt gewertet?
Am interessantesten wären Antworten von Leuten, die schon in der Situation waren oder die tatsächliche Fälle von anderen kennen.
Jetzt habe ich mich reichlich informiert.
- die Zuweisung, wenn sie überhaupt eine Zuweisung ist, muss vom Jobcenter bestimmt sein. Nicht erst der Träger darf sie bestimmen.
- Ich muss prüfen können, ob sie zumutbar ist und meine Hilfsbedürftigkeit verringert.
- Sie muss begründet sein.
- Eigene Widersprüche an JC und Träger gegen Datenweitergabe an dritte (Vorlagen im Forum).
- Nichts unterschreiben (auch keine Fahrtkostenabtretung), sondern auf Zeit zum Überprüfen bestehen.
- Dem Träger sagen, dass man teilnehmen wird aber gleichzeitig dagegen klagen wird.
- Auf Teilnahme bestehen bis die Polizei kommt oder schriftlich geben lassen, dass ohne weitere Unterschriften keine Teilnahme möglich ist.
- Auf ESF -Finanzierung prüfen, weil dann ist es sowieso freiwillig.
- widersprechen/klagen
Jetzt aber folgendes:
Es kommt für mich nicht in Frage, auf eigene Kosten da hinzugehen.
Kann man gefahrlos seinen Otto in die Anwesenheitsliste des Trägers setzen für die Erstattung der Fahrtkosten vom Amt?
Oder wird das eventuell als akzeptieren der Maßnahme oder Maßnahme Antritt gewertet?
Am interessantesten wären Antworten von Leuten, die schon in der Situation waren oder die tatsächliche Fälle von anderen kennen.