Ferdinand1234
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Hi Leute,
kurz zum Hintergrund: Bei Nebengewerbe und Bezug von ALG1 darf man meines Wissens ja lediglich 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass das ALG gekürzt wird. Die Berechnung erfolgt meines Wissens für jeden Monat neu.
Nun habe ich in einem anderen Thread gelesen, dass das gleiche oder ähnliche Szenario bei Bezug von ALG 2 statt 1 meiner Meinung nach sinnvoller gestaltet ist. Man kann bei stark schwankenden Einkünften wohl beantragen, dass die Berechnung nicht monatlich erfolgt, sondern der Durchschnitt aus einem längeren Zeitraum zu Grunde gelegt wird, zum Beispiel für 6 Monate.
Also angenommen jemand macht in einem Zeitraum von 6 Monaten 990 Euro Gewinn aus Nebengewerbe, dann wären das monatlich im Schnitt genau die 165 Euro und es dürfte nichts abgezogen werden, wenn die Durchschnittsberechnung zu Grunde gelegt wird.
Wenn der gleiche Gesamtgewinn aber im Extremfall innerhalb eines einzigen Monats erwirtschaftet wurden, während in allen anderen 5 Monaten kein einziger Euro Gewinn gemacht wurde, würde die Agentur ja 825 Euro abziehen.
Meine Frage lautet daher, ob jemand weiß, ob ich bei Bezug von ALG1 eine Berechnung nach dem Durchschnitt vereinbaren kann?
VG
kurz zum Hintergrund: Bei Nebengewerbe und Bezug von ALG1 darf man meines Wissens ja lediglich 165 Euro hinzuverdienen, ohne dass das ALG gekürzt wird. Die Berechnung erfolgt meines Wissens für jeden Monat neu.
Nun habe ich in einem anderen Thread gelesen, dass das gleiche oder ähnliche Szenario bei Bezug von ALG 2 statt 1 meiner Meinung nach sinnvoller gestaltet ist. Man kann bei stark schwankenden Einkünften wohl beantragen, dass die Berechnung nicht monatlich erfolgt, sondern der Durchschnitt aus einem längeren Zeitraum zu Grunde gelegt wird, zum Beispiel für 6 Monate.
Also angenommen jemand macht in einem Zeitraum von 6 Monaten 990 Euro Gewinn aus Nebengewerbe, dann wären das monatlich im Schnitt genau die 165 Euro und es dürfte nichts abgezogen werden, wenn die Durchschnittsberechnung zu Grunde gelegt wird.
Wenn der gleiche Gesamtgewinn aber im Extremfall innerhalb eines einzigen Monats erwirtschaftet wurden, während in allen anderen 5 Monaten kein einziger Euro Gewinn gemacht wurde, würde die Agentur ja 825 Euro abziehen.
Meine Frage lautet daher, ob jemand weiß, ob ich bei Bezug von ALG1 eine Berechnung nach dem Durchschnitt vereinbaren kann?
VG