Ich habe eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
In meiner EGV hab ich die Pflicht, Bewerbungen zu schreiben auf eine höherwertige Stelle, bei der ich mehr verdiene, damit ich beim JC rausfalle.
Da ich aber keine Qualifikation habe, ist es 1. schwer überhaupt was zu finden und 2. direkt eine so gut bezahlte Arbeit, damit ich beim JC rausfalle.
Da ich die geforderte Anzahl Bewerbungen aber in keinster Weise erfüllen konnte (48 in 4 Monaten) mangels geeigneter Stellen, droht mir eh beim nächsten JC Termin eine 30% Sanktion.
Bekomme ich ab dann wieder 4 Monate Zeit für 48 neue Bewerbungen oder drohen mir weitere Maßnahmen/Strafen zusätzlich zur 30% Sanktion?
Kann der JC mich zwingen meine jetzige Arbeit (die mir Spaß macht) zu beenden, falls er eine andere und besser bezahlte Arbeit für mich findet bzw. mir beschafft?
In meiner EGV hab ich die Pflicht, Bewerbungen zu schreiben auf eine höherwertige Stelle, bei der ich mehr verdiene, damit ich beim JC rausfalle.
Da ich aber keine Qualifikation habe, ist es 1. schwer überhaupt was zu finden und 2. direkt eine so gut bezahlte Arbeit, damit ich beim JC rausfalle.
Da ich die geforderte Anzahl Bewerbungen aber in keinster Weise erfüllen konnte (48 in 4 Monaten) mangels geeigneter Stellen, droht mir eh beim nächsten JC Termin eine 30% Sanktion.
Bekomme ich ab dann wieder 4 Monate Zeit für 48 neue Bewerbungen oder drohen mir weitere Maßnahmen/Strafen zusätzlich zur 30% Sanktion?
Kann der JC mich zwingen meine jetzige Arbeit (die mir Spaß macht) zu beenden, falls er eine andere und besser bezahlte Arbeit für mich findet bzw. mir beschafft?