Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Bildungsgutscheines. Meine frühere Arbeitsvermittlerin hat die Möglichkeit zur Weiterbildung angesprochen, daher habe ich es zum Thema gemacht bei meinem neuen Arbeitsvermittler und habe alle Daten zusammengetragen. Ich bin laut Aussage ein Grenzfall, habe aber auf Nachfrage bestätigt das ich die Weiterbildung in jedem Fall durchziehen werde, egal ob es genehmigt wird oder nicht, da sich damit sehr konkrete Berufsaussichten für mich eröffnen. Damit ist er einverstanden und meinte das es in diesem Fall nur darum geht zu schauen das mir die Präsenztage nicht von den Urlaubstagen abgezogen werden.
Der AV möchte nun meine Arbeitszeugnisse via E-Mail zugeschickt haben, etwas das die Vorgängerin nicht verlangt hat. Ich habe das Gefühl das es mit der Weiterbildung zutun hat und möchte nicht das sie meine Arbeitszeugnisse sehen, den Lebenslauf habe ich ja bereits vorgelegt. Da sich eine private Finanzierungsmöglichkeit aufgetan hat, würde ich daher dann auch auf die Finanzierung verzichten. Daher meine Frage: Ist es nachteilig wenn ich mein Gesuch auf Antrag plötzlich zurückziehe?
Vielen Dank
Mared
ich habe eine Frage bezüglich eines Bildungsgutscheines. Meine frühere Arbeitsvermittlerin hat die Möglichkeit zur Weiterbildung angesprochen, daher habe ich es zum Thema gemacht bei meinem neuen Arbeitsvermittler und habe alle Daten zusammengetragen. Ich bin laut Aussage ein Grenzfall, habe aber auf Nachfrage bestätigt das ich die Weiterbildung in jedem Fall durchziehen werde, egal ob es genehmigt wird oder nicht, da sich damit sehr konkrete Berufsaussichten für mich eröffnen. Damit ist er einverstanden und meinte das es in diesem Fall nur darum geht zu schauen das mir die Präsenztage nicht von den Urlaubstagen abgezogen werden.
Der AV möchte nun meine Arbeitszeugnisse via E-Mail zugeschickt haben, etwas das die Vorgängerin nicht verlangt hat. Ich habe das Gefühl das es mit der Weiterbildung zutun hat und möchte nicht das sie meine Arbeitszeugnisse sehen, den Lebenslauf habe ich ja bereits vorgelegt. Da sich eine private Finanzierungsmöglichkeit aufgetan hat, würde ich daher dann auch auf die Finanzierung verzichten. Daher meine Frage: Ist es nachteilig wenn ich mein Gesuch auf Antrag plötzlich zurückziehe?
Vielen Dank
Mared