Hallo zusammen und frohes Neues Jahr!
Ich hatte im Januar 2018 eine größere Zahnbehandlung mit einem Eigenanteil von knapp 4000 Euro.
Mein Zahnarzt meinte damals, dass ich das bei der nächsten Einkommensteuererklärung mit absetzen könnte.
Aktuell befinde ich mich in einer Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher (berufsbegleitend). Ich gehe also 3 Tage die Woche arbeiten und zwei Tage die Woche zur Schule.
Die Umschulung wird vom Jobcenter gefördert. Von Februar 2017 bis Februar 2019 beziehe ich normal ALG2 und gehe arbeiten. Im Gegenzug wird das dritte Ausbildungsjahr (also Februar 2019 bis Februar 2020) vom Träger mit 1900,- brutto finanziert und bin dann vom Jobcenter weg.
Eventuell sind diese Angaben für meine Fragen ja notwendig.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich, wenn ich ALG2 beziehe überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben?
2. Wenn ja, ist dann eine Rückerstattung möglich?
3. Was muss ich dann bei der Einkommensteuererklärung angeben als Einkünfte, oder kann das leer bleiben?
4. Wird Zahnersatz überhaupt anerkannt und wie hoch kann die Rückerstattung bei einem Eigenanteil von 4000 Euro sein?
PS: Ich habe noch niemals eine Einkommensteuererklärung gemacht und kenne mich damit überhaupt nicht aus.
Danke schon mal für Eure Hilfe und Antworten.
Viele Grüße
Nynmi
Ich hatte im Januar 2018 eine größere Zahnbehandlung mit einem Eigenanteil von knapp 4000 Euro.
Mein Zahnarzt meinte damals, dass ich das bei der nächsten Einkommensteuererklärung mit absetzen könnte.
Aktuell befinde ich mich in einer Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher (berufsbegleitend). Ich gehe also 3 Tage die Woche arbeiten und zwei Tage die Woche zur Schule.
Die Umschulung wird vom Jobcenter gefördert. Von Februar 2017 bis Februar 2019 beziehe ich normal ALG2 und gehe arbeiten. Im Gegenzug wird das dritte Ausbildungsjahr (also Februar 2019 bis Februar 2020) vom Träger mit 1900,- brutto finanziert und bin dann vom Jobcenter weg.
Eventuell sind diese Angaben für meine Fragen ja notwendig.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich, wenn ich ALG2 beziehe überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben?
2. Wenn ja, ist dann eine Rückerstattung möglich?
3. Was muss ich dann bei der Einkommensteuererklärung angeben als Einkünfte, oder kann das leer bleiben?
4. Wird Zahnersatz überhaupt anerkannt und wie hoch kann die Rückerstattung bei einem Eigenanteil von 4000 Euro sein?
PS: Ich habe noch niemals eine Einkommensteuererklärung gemacht und kenne mich damit überhaupt nicht aus.
Danke schon mal für Eure Hilfe und Antworten.
Viele Grüße
Nynmi