Hallo zusammen,
ich hatte letzte Woche meinen ersten Termin beim Jobcenter, um mein ALG1 aufstocken zu lassen. Da ich nach meinem dualen Studium nun kein zu großes ALG1 habe, reicht das nicht mal um die Miete für meine am 01.01.2020 bezogene 1,5 Zimmer Wohnung zu bezahlen. Ich bezahle insgesamt 650€ kalt und 130€ Nebenkosten, da hier wegen SAP alle Wohnungen sehr teuer sind. Als ich nun deshalb auf dem Jobcenter war, hat mir der Sachbearbeiter zuerst gesagt, dass sie diese hohe Miete wohl nur 6 Monate bezahlen können und nach dieser Zeit dann nur noch den Höchstsatz für Alleinstehende bezahlen können. Ich fand das ok, da ich eigentlich nicht plane bis dahin noch ALG2 aufzustocken.
Zum Schluss lies der SB mich noch einen Aktenvermerk über ein persönliches Gespräch unterschreiben in dem steht: "Ich wurde im Gespräch informiert, das mein Anspruch nur auf die angemessenen Mietkosten besteht. Es wäre im Dezember 19 möglich gewesen eine Zusicherung einzuholen." Für mich hört sich das so an, als würden sie mir deswegen dann doch nicht wie im Gespräch gesagt ein halbes Jahr lang die volle Miete bezahlen.
Ich weiß nicht was mit mir los war, dass ich das unterschrieben habe. Ich war wahrscheinlich nach den 1.5 Stunden Gespräch gedanklich am Ende. Auf jeden Fall hätte ich im Dezember 2019 nicht die Zusicherung einholen können, da ich da noch nicht mal wusste das ich den Antrag stellen werde. Ich dachte zu diesem Zeitpunkt noch, dass ich ein Jobangebot annehme und ab dem 01.01.2020 normal arbeite. Ich habe dass dann aber doch kurz vor Weihnachten abgelehnt und mich dazu entschieden mich Selbständig zu machen. Das dauert aber noch bis ca. April-Mai. Bis dahin brauche ich dringend die volle Miete vom Jobcenter.
Meine Frage nun: Kann ich von diesem Aktenvermerk, den ich selbst unterschrieben habe, meine Unterschrift entziehen oder widerrufen? Ansonsten würde das Jobcenter mir doch nie auch wenigstens das halbe Jahr die volle Miete bezahlen. Ich bin wirklich verzweifelt deswegen.
Ich danke schon mal für eure Hilfe
Grüße
Hariolf
ich hatte letzte Woche meinen ersten Termin beim Jobcenter, um mein ALG1 aufstocken zu lassen. Da ich nach meinem dualen Studium nun kein zu großes ALG1 habe, reicht das nicht mal um die Miete für meine am 01.01.2020 bezogene 1,5 Zimmer Wohnung zu bezahlen. Ich bezahle insgesamt 650€ kalt und 130€ Nebenkosten, da hier wegen SAP alle Wohnungen sehr teuer sind. Als ich nun deshalb auf dem Jobcenter war, hat mir der Sachbearbeiter zuerst gesagt, dass sie diese hohe Miete wohl nur 6 Monate bezahlen können und nach dieser Zeit dann nur noch den Höchstsatz für Alleinstehende bezahlen können. Ich fand das ok, da ich eigentlich nicht plane bis dahin noch ALG2 aufzustocken.
Zum Schluss lies der SB mich noch einen Aktenvermerk über ein persönliches Gespräch unterschreiben in dem steht: "Ich wurde im Gespräch informiert, das mein Anspruch nur auf die angemessenen Mietkosten besteht. Es wäre im Dezember 19 möglich gewesen eine Zusicherung einzuholen." Für mich hört sich das so an, als würden sie mir deswegen dann doch nicht wie im Gespräch gesagt ein halbes Jahr lang die volle Miete bezahlen.
Ich weiß nicht was mit mir los war, dass ich das unterschrieben habe. Ich war wahrscheinlich nach den 1.5 Stunden Gespräch gedanklich am Ende. Auf jeden Fall hätte ich im Dezember 2019 nicht die Zusicherung einholen können, da ich da noch nicht mal wusste das ich den Antrag stellen werde. Ich dachte zu diesem Zeitpunkt noch, dass ich ein Jobangebot annehme und ab dem 01.01.2020 normal arbeite. Ich habe dass dann aber doch kurz vor Weihnachten abgelehnt und mich dazu entschieden mich Selbständig zu machen. Das dauert aber noch bis ca. April-Mai. Bis dahin brauche ich dringend die volle Miete vom Jobcenter.
Meine Frage nun: Kann ich von diesem Aktenvermerk, den ich selbst unterschrieben habe, meine Unterschrift entziehen oder widerrufen? Ansonsten würde das Jobcenter mir doch nie auch wenigstens das halbe Jahr die volle Miete bezahlen. Ich bin wirklich verzweifelt deswegen.
Ich danke schon mal für eure Hilfe
Grüße
Hariolf