Hallo Forumsmitglieder,
ich fürchte, ich bin nicht die erste mit diesem Problem, aber ich schildere es hier trotzdem, weil ich aus dem Herumlesen im Forum nicht richtig schlau werde und auch nicht einschätzen kann, ob Fälle aus z.B. 2011 noch aktuell sind.
Mir wurde von meinem "Betreuer" bei der Agentur am Dienstag eine Maßnahme zugewiesen mit Inhalt Bewerbungstraining und Coaching. Der Titel lautet "Integration nach Weiterbildung (FbW)" und wird hier in Berlin von "Trias" durchgeführt. Das Ganze soll drei Monate in Vollzeit durchgeführt werden und am Montag (sic!) beginnen. Ich bin völlig aus den Latschen gekippt, weil ich gerade (letzten Freitag) eine viermonatige Weiterbildung beendet habe und überhaupt nicht damit gerechnet hatte, sprich: mein Betreuer hat mich überrascht. Eigentlich wollte ich mich jetzt mit den neuen Kenntnissen auf viele Stellen bewerben - die gibt es in meinem Bereich tatsächlich (i.E. Online- und Social Media Redaktion in Berlin).
Ich möchte diese Maßnahme also nicht machen - auch weil sie unspezifisch alle Berufsgruppen anspricht und sozialpädagogische Elemente enthält, ich halte sie für Zeitverschwendung und glaube, es geht nur darum, mich aus der Statistik rauszukriegen. Ich bin seit 15.5. arbeitslos, davon aber 4 Monate Weiterbildung. Beim Gespräch habe ich eine Reihe Gegenargumente vorgebracht, die jeweils nur gekontert wurden mit "dann habe ich Sie demnächst wieder hier sitzen). Mir wurde die Zuweisung mitgeben, welche eine Rechtsfolgenbelehrung enthält, die Sanktionen bei Nichtantritt oder Abbruch in Aussicht stellt. Eine EGV gibt es aus dem Juli. In dieser ist aber lediglich von Bewerbungsaktivität die Rede.
Es gibt noch nicht mal einen Starttermin, den soll ich selber erfragen. Die Zuweisung enthält nur die Angaben Zuweisungsbeginn (nächster Montag) und Ende (20.3.)
Jetzt endlich die Fragen:
Kann ich die Maßnahme ablehnen?
Falls ja, welches Vorgehen wäre anzuraten?
Kann/soll ich gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen?
Falls ja, müsste ich trotzdem anfangen?
Wenn ich die Sperrzeit in Kauf nähme, würde dann nach eurer Erfahrung gleich die nächste Zuweisung ins Haus flattern?
Vielen Dank für eure - möglichst schnellen - Antwort(en)
ich fürchte, ich bin nicht die erste mit diesem Problem, aber ich schildere es hier trotzdem, weil ich aus dem Herumlesen im Forum nicht richtig schlau werde und auch nicht einschätzen kann, ob Fälle aus z.B. 2011 noch aktuell sind.
Mir wurde von meinem "Betreuer" bei der Agentur am Dienstag eine Maßnahme zugewiesen mit Inhalt Bewerbungstraining und Coaching. Der Titel lautet "Integration nach Weiterbildung (FbW)" und wird hier in Berlin von "Trias" durchgeführt. Das Ganze soll drei Monate in Vollzeit durchgeführt werden und am Montag (sic!) beginnen. Ich bin völlig aus den Latschen gekippt, weil ich gerade (letzten Freitag) eine viermonatige Weiterbildung beendet habe und überhaupt nicht damit gerechnet hatte, sprich: mein Betreuer hat mich überrascht. Eigentlich wollte ich mich jetzt mit den neuen Kenntnissen auf viele Stellen bewerben - die gibt es in meinem Bereich tatsächlich (i.E. Online- und Social Media Redaktion in Berlin).
Ich möchte diese Maßnahme also nicht machen - auch weil sie unspezifisch alle Berufsgruppen anspricht und sozialpädagogische Elemente enthält, ich halte sie für Zeitverschwendung und glaube, es geht nur darum, mich aus der Statistik rauszukriegen. Ich bin seit 15.5. arbeitslos, davon aber 4 Monate Weiterbildung. Beim Gespräch habe ich eine Reihe Gegenargumente vorgebracht, die jeweils nur gekontert wurden mit "dann habe ich Sie demnächst wieder hier sitzen). Mir wurde die Zuweisung mitgeben, welche eine Rechtsfolgenbelehrung enthält, die Sanktionen bei Nichtantritt oder Abbruch in Aussicht stellt. Eine EGV gibt es aus dem Juli. In dieser ist aber lediglich von Bewerbungsaktivität die Rede.
Es gibt noch nicht mal einen Starttermin, den soll ich selber erfragen. Die Zuweisung enthält nur die Angaben Zuweisungsbeginn (nächster Montag) und Ende (20.3.)
Jetzt endlich die Fragen:
Kann ich die Maßnahme ablehnen?
Falls ja, welches Vorgehen wäre anzuraten?
Kann/soll ich gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen?
Falls ja, müsste ich trotzdem anfangen?
Wenn ich die Sperrzeit in Kauf nähme, würde dann nach eurer Erfahrung gleich die nächste Zuweisung ins Haus flattern?
Vielen Dank für eure - möglichst schnellen - Antwort(en)